Entzündeter Blinddarm oder Sportunfall – bei manchen Krankheiten ist der Aufenthalt im Krankenhaus unvermeidbar. Um ihn zu erleichtern, bieten Kliniken ihren Patienten zunehmend komfortable Bettenzimmer mit wohnlicher, behaglicher Atmosphäre. Eine gute und variable Beleuchtung trägt wesentlich dazu bei.
Tageslicht fördert generell nach den Prinzipien von HCL (Human Centric Lighting) die Genesung. In den Abendstunden oder wenn das Tageslicht nicht ausreicht, sorgt eine indirekte Beleuchtung mit mindestens 100 Lux und warmweißem Licht für eine wohnliche Atmosphäre im Patientenzimmer. Indirektes Licht vergrößert den Raum, wirkt entspannend und wird daher von den Patienten meist bevorzugt.
Häufig sind die Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung in medizinische Versorgungseinheiten integriert. Als Zusatz oder als Alternative empfehlen sich direkt oder direkt/indirekt strahlende Deckenleuchten (Anbau- oder Einbauleuchten), flexible Lese- und Wandleuchten sowie Orientierungs- und Markierungsleuchten.
Licht für Untersuchung und Pflege
Das Licht für pflegerische Aufgaben und einfache Untersuchungen muss laut DIN EN 12464-1 und DIN 5035-3 mindestens 300 Lux auf der Untersuchungsebene betragen. Die Gleichmäßigkeit sollte zwischen höchster und mittlerer Beleuchtungsstärke das Verhältnis 1:2 nicht unterschreiten. Untersuchungen, Behandlungen oder Notfälle erfordern mindestens 1.000 Lux. Dabei kann sich die Beleuchtungsstärke aus allen Komponenten der Beleuchtung im Raum zusammensetzen. Wichtig ist, dass das Licht Ärzte und Pflegepersonal nicht blendet.
Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit (Werte nach DIN EN 12464-1 und DIN 5035-3) | Ēm Lux | UGRL | Uo | Ra |
Allgemeinbeleuchtung | 100 | 19 | 0,4 | 80 |
Lesebeleuchtung | 300 | 19 | 0,7 | 80 |
Einfache Untersuchung | 300 | 19 | 0,6 | 80 |
Untersuchung und Behandlung | 1.000 | 19 | 0,7 | 80 |
Nachtbeleuchtung | 5 | - | - | 80 |
Baderäume und Toiletten für Patienten | 200 | 22 | 0,4 | 80 |
Ēm Lux: Beleuchtungsstärke, UGR: Blendung, Uo: Gleichmäßigkeit, Ra: Farbwiedergabe
Nacht- und Orientierungsbeleuchtung
Um sich nachts in der fremden Umgebung zurechtzufinden, ist ein Orientierungslicht hilfreich. Hier ist darauf zu achten, dass schlafende Bettnachbarn nicht gestört werden. Eine gute Lösung ist eine breit strahlende LED-Beleuchtung unterhalb der Liegeebene und an den Türen. Zudem ist eine Nachtbeleuchtung notwendig, um der Pflegekraft bei 5 Lux auf einer Ebene 0,85 Meter über dem Boden genügend Licht für die notwendige Übersicht und einfache Handgriffe zur Verfügung zu stellen. Auf Intensiv- und Säuglingsstation sind 20 Lux richtig.
Blendfreies Lesen am Bett
Leseleuchten – für jedes Krankenbett vorgeschrieben – müssen mindestens 300 Lux auf der Leseebene erreichen und sollten individuell schaltbar sein, um im Mehrbettzimmer den Nachbarn nicht zu stören.
Um eine Direktblendung im Patientenbett auszuschließen, muss die Leuchtdichte in allen von hier aus sichtbaren Leuchten und leuchtenden Flächen auf eine Helligkeit von 1.000 Candela pro Quadratmeter begrenzt werden. Maßgeblich ist hier das Umblickfeld, das heißt, alle Punkte, die in horizontaler Lage bei ruhendem Körper mit jeder Kopfbewegung fixiert werden können. Der Grenzwert für die Helligkeit der Raumdecke ist aus dieser Blickrichtung auf 500 Candela pro Quadratmeter festgelegt.
Leseebene
In der DIN 5035-3 wird als Leseebene eine um 75 Grad gegen die Horizontale geneigte Fläche, 300 Millimeter hoch und 900 Millimeter breit, festgelegt. Der Mittelpunkt dieser Fläche ist vom Kopfende des Bettes 800 Millimeter entfernt und liegt 1.100 Millimeter über dem Boden. Bei individuell einstellbaren Leseleuchten reicht es aus, wenn 300 Lux in jedem in der Leseebene möglichen Lesefeld in einer Fläche von 300 mal 300 Millimeter erreicht werden.