Lichtmanagementsysteme sind Referenztechnologie für Beleuchtung

Für die Beleuchtung ist vor allem das in vielen Nutzungsbereichen hohe Energieeffizienzsteigerungspotenzial durch den Einsatz von Lichtmanagementsystemen von Bedeutung. In manchen Gebäudebereichen (z. B. Verkehrsflächen, wie Flure oder Treppenhäuser) wird nur zeitweise Licht benötigt. Durch Anwesenheitssensoren kann die Beleuchtung entsprechend ausgeschaltet werden. Ebenso kann in Bereichen, die gut mit Tageslicht versorgt sind, die künstliche Beleuchtung gedimmt oder ausgeschaltet werden. Hohe Energieeinsparungen sind so in einigen Bereichen ohne Komforteinbußen erreichbar.


Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bereits 2014 den Einsatz von Lichtmanagementsystemen in solchen Bereichen zur Referenztechnologie – also zum vorausgesetzten Mindeststandard – erklärt. Den Beteiligten der Beleuchtungsplanung und Beleuchtungsausführung ist dies bisher kaum bewusst. Kritisch kann diese Situation insofern sein, als bei der Erstellung des Energieausweises in der Regel der Einsatz der Referenztechnologie unterstellt wird.

Seit dem 19. Juni 2018 ist die neue EU-Richtlinie für Gebäude veröffentlicht. Sie setzt die Energie-Standards bis zum Jahr 2030 – und ebnet den Weg zu klimaneutralen Bauten. In Deutschland wurden 2020 die zuvor parallel laufenden Regeln EnEV, Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG) zusammengeführt. Neubauten müssen danach nach Niedrigstenergie-Standard erstellt werden.

Die Berücksichtigung von Lichtmanagement ist in vielen Gebäuden also zwingend erforderlich, um den im Energieausweis angesetzten Referenz-Energiebedarf für die Beleuchtung nicht zu überschreiten.

1) Referenztechnologie des Lichtmanagements für beispielhafte Anwendungen (Nutzerprofile) gemäß EnEV 2014

Nutzungsprofil
Nichtwohngebäude

Lichtmanagement

Konstantlichtstrom-
kontrolle

Präsenzmelder

tageslichabhängige Kontrolle

Einzelbüro x - x

Gruppenbüro (zwei bis sechs Arbeitsplätze)

x - x

Gruppenbüro (ab sieben Arbeitsplätzen)

x - x

Besprechung, Sitzung, Seminar

x  x  x

Vekehrsflächen

- x -

2) Exemplarische Richtwerte der Nutzungsbedingungen für beispielhafte Anwendungen (Nutzerprofile) gemäß DIN V 18599-10

Nutzungen

Nutzungs- und Betriebszeiten

Beleuchtung

Beginn Ende tägl. Std. jährl. 
Std.
tägl. Std. Tageszeit tägl. Std. Nachtzeit  Wartungswert der Beleuchtungs-stärke

relative Abwesen-heit

Uhr Uhr tnutz,d dnutz,a tTag tNacht Em CA
Einzelbüro 07:00 18:00 11 250 2543 207 500 0,3

Gruppenbüro (2-6 Arbeitsplätze)

07:00 18:00 11 250 2543 207 500 0,3

Gruppenbüro (ab 7 Plätzen)

07:00 18:00 11 250 2543 207 500 0

Besprechung, Sitzung, Seminar

07:00 18:00  11 250 2543 207 500 0,5

Vekehrsflächen

07:00 18:00 11 250 2543 207 100 0,8

1) Bei der Erstellung des Energieausweises zur Baugenehmigung wird die Erfüllung der Referenztechnologie als Mindeststandard vorausgesetzt.
2) Die EnEV 2014 bezieht sich zur Ermittlung des Energiebedarfs und der Einsparpotenziale auf die Nutzungsrandbedingungen der 41 Nutzerprofile der DIN V 18599-10. Die wesentlichen für die Beleuchtung relevanten Parameter (z. B. Nutzungszeiten mit und ohne Tageslichtversorgung, Abwesenheitszeiten etc.) sind hier für einige Anwendungen exemplarisch aufgeführt.

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