Leuchten und Leuchtmittel: Entsorgen, aber richtig!
Wohin mit ausgedienten Leuchtmitteln und alten Leuchten? Energiesparlampen und LED-Lampen gehören nicht in die Restmülltonne; sie werden gesammelt und recycelt. Zum bewussten Umgang mit der Umwelt zählt deshalb auch, Lampen oder Leuchtmittel und Leuchten nach Gebrauch richtig zu entsorgen.
Rücknahme und Recycling von Altgeräten regelt seit 2006 in Deutschland das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Danach müssen ausgediente Elektrogeräte – darunter auch Leuchten und Leuchtmittel – am Ende ihrer Lebensdauer möglichst umweltverträglich entsorgt werden. Die Altgeräte werden nach verschiedenen Produktgruppen getrennt erfasst und wiederverwertet. Nach dem ElektroG ist Recycling vorgeschrieben für:
- alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hochdrucklampen und -Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen),
- LED,
- alle Leuchten, die nicht aus Privathaushalten stammen; in der Regel also sogenannte technische Leuchten, die zum Beispiel in der Produktion, in der Straßenbeleuchtung oder auch in Büroräumen eingesetzt werden.
Was in Haus- und Sperrmüll kommt
Umgekehrt bedeutet dies, dass folgende Produkte zum Haus- und Sperrmüll gegeben werden können:
- Glühlampen,
- Halogenlampen
- und alle Leuchten, die in Privathaushalten verwendet wurden.
Glühlampen und Halogenlampen bestehen aus Metall und Glas. Sie enthalten keine Inhaltsstoffe, die umweltbelastend sind.
Was recycelt werden muss
Alle Entladungslampen – wie zum Beispiel Energiesparlampen oder Leuchtstofflampen – enthalten geringe Mengen Quecksilber. Sie gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen nach dem ElektroG entsorgt und recycelt werden.
LED enthalten elektronische Bauteile und müssen daher gesondert entsorgt werden.
Rücknahme von Leuchtmitteln
Recycling-Systeme sorgen dafür, dass Produktkomponenten wie Glas oder Metall am Ende des Lebenszyklus von Leuchten fachgerecht entsorgt und wiederverwendet werden können. Umweltfreundliche Produkte können nach Gebrauch größtenteils wiederverwertet werden. Bei LED-Lampen und Leuchtstofflampen sind über 90 Prozent des Materials recycelbar, darunter sind Bestandteile wie z. B. Glas, Metalle, Leuchtstoffpulver und Quecksilber.
Kleine Mengen an Altlampen gehören in die Sammelboxen des Handels oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an Großmengensammelstellen abgegeben werden.
Für Rücknahme und Wiederverwertung sind die Hersteller und Importeure zuständig. Die deutsche Lichtindustrie hat deshalb schon 2006 die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH gegründet. Sie organisiert als Non-Profit-Unternehmen bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen.
Tipp: Was zu tun ist, wenn Leuchtmittel zerbrechen, erfahren Sie hier.
Leuchten entsorgen
Nach dem ElektroG müssen technische Leuchten aus Verwaltung, Industrie, Handel und Gewerbe sowie alle Nicht-Wohnraum-Leuchten, die vor März 2006 eingekauft wurden, vom Nutzer selbst entsorgt werden. Technische Leuchten, die nach März 2006 gekauft wurden, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und können entweder vom Nutzer selbst entsorgt werden oder über spezielle Entsorgungsfirmen kostenfrei zurückgegeben werden. Diese Unternehmen organisieren im Auftrag der deutschen Leuchtenhersteller die Rücknahme. Zu diesen Entsorgungsfirmen zählt z. B. der Interseroh-Konzern.
Sorgsamer Umgang mit Rohstoffen
Rohstoffe müssen sorgsam verwendet werden, damit sie später wieder aufbereitet und weiter genutzt werden können. Dies betrifft z. B. bei
- LED die Elektronik,
- Leuchtstofflampen seltene Erden und Quecksilber sowie
- bei Leuchten Aluminium, Eisen, Kunststoffe und Glas.
Die Lichtindustrie verwendet bevorzugt recycelbare oder wiederaufbereitete Materialien und achtet darauf, schädliche Inhaltsstoffe in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften möglichst strikt zu vermeiden. Die im Mai 2011 novellierte Fassung der RoHS-Richtlinie (Restriction of the Use of certain Hazardous Substances) verpflichtet Hersteller von Lichtquellen z. B. europaweit dazu, schädliche Stoffe wie Quecksilber, Nickel oder Cadmium nur in minimalen, vorgegebenen Mengen zu verarbeiten. Ab 2023 werden die meisten Lampen, die Quecksilber enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht.