Sicherheitszeichen: Ausleuchtung entscheidet
Sicherheitszeichen für Fluchtwege können beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen sein. Die externen Lichtquellen von beleuchteten Rettungszeichen müssen Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein.
Sicherheitszeichen sind ein entscheidender Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung. Deshalb werden sie in der aktuellen Version der DIN EN 1838 schon im Vorwort als Teil der Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege ausdrücklich erwähnt.
Ein Notfall in einem Gebäude geht nicht immer mit einem Stromausfall einher. Bei anderen Gefahren wie Feuer, Panik oder Evakuierung ist die Stromversorgung größtenteils noch vorhanden. Rettungszeichen müssen deshalb auch bei vorhandener Allgemeinbeleuchtung sofort erkannt und verstanden werden. Dafür gelten die lichttechnischen Werte aus DIN 4844-1.
Definition des Rettungszeichens
Sicherheitszeichen markieren die Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Nach DIN EN ISO 7010 ist ein Sicherheitszeichen ein Zeichen, „das durch Kombination einer spezifischen Farbe mit einer geometrischen Form eine allgemeine und durch Zufügen eines graphischen Symbols eine spezielle Sicherheitsaussage ermöglicht.“ In der ASR A1.3 findet sich eine sehr ähnliche Definition. Das Rettungszeichen ist nach DIN ISO 3864-1 ein „Sicherheitszeichen, das einen Fluchtweg, den Ort einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder ein sicheres Verhalten kennzeichnet“.
Wichtig: Der Rettungsweg muss eindeutig gekennzeichnet sein. Von jeder Stelle der Strecke muss mindestens ein Rettungszeichen erkennbar sein, das entweder der Orientierung dient oder Türen beziehungsweise Notausgänge kennzeichnet.
DIN EN ISO 7010 gilt seit 2012 in Deutschland und fasst alle Sicherheitszeichen zusammen. Die Registrierungsnummern E001 und E002 stehen zum Beispiel für die Rettungszeichen für den Notausgang. Die ASR A1.3 hat diese Zeichen übernommen. Das Rettungszeichen wird dabei immer mit einer Richtungsangabe ergänzt, dem Pfeil Typ D nach DIN ISO 3864-3. In Gebrauch sind auch noch Vorgängervarianten des Sicherheitszeichens mit gleichwertiger Sicherheitsaussage. Ein Austausch der alten Zeichen ist nach Meinung des ZVEI e. V. nicht nötig. Bei Neuinstallationen muss aber das neue Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 verwendet werden.
Lichttechnische Parameter des Rettungszeichens
Normen stellen verschiedene Anforderungen an die lichttechnischen Parameter bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen. DIN EN 1838 fordert für Rettungszeichenleuchten im Notbetrieb eine wesentlich niedrigere Gesamthelligkeit des Zeichens als DIN 4844-1, die den Normalbetrieb regelt. Denn sie berücksichtigt, dass sich das Sicherheitszeichen bei ungestörter Allgemeinbeleuchtung gut gegen die hell beleuchtete Umgebung abhebt und deshalb heller als im Notbetrieb sein muss. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung und Kontrast der Rettungszeichen sind wesentliche Kriterien für eine gute Rettungszeichenleuchte. Die Anforderungen der beiden relevanten Normen fasst die Tabelle im PDF zusammen.
Optische Sicherheitsleitsysteme dürfen bei Unfallgefahr nur ergänzend zu Rettungszeichenleuchten eingesetzt werden. Zusätzlich vorgeschrieben sind sie, wenn die Gefahr von Verrauchung besteht und der Fluchtweg breiter als 3,6 Meter ist.
Erkennungsweite von Rettungszeichen
Ein hinterleuchtetes Zeichen ist besser zu erkennen als ein nur beleuchtetes. DIN EN 1838 und DIN 4844 nennen unterschiedliche Distanzfaktoren, um die jeweils normgerechte Erkennungsweite zu ermitteln. Das heißt, damit beleuchtete Schilder die gleiche Erkennungsweite wie Rettungszeichenleuchten erreichen, muss die Zeichenhöhe doppelt so hoch sein. Leuchten sind immer die bessere Wahl, da sie auch bei Rauchentwicklung wesentlich länger und aus größerer Entfernung erkennbar sind. Die Norm empfiehlt eine Montagehöhe nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickrichtung für beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen – bezogen auf die maximale Erkennungsweite. Ein Beiblatt 1 zur DIN EN 1838 gibt ergänzende Informationen und Hinweise zur Anwendung.
Jedes Schild braucht eine Leuchte
Damit ein beleuchtetes Rettungszeichen die geforderte Leuchtdichte nicht unterschreitet, ist im Notbetrieb eine Beleuchtungsstärke von ca. 30 Lux auf dem Schild erforderlich. Jedes beleuchtete Sicherheitszeichen benötigt also eine eigene Sicherheitsleuchte. Die Leuchte erzielt bei Netzbetrieb eine Beleuchtungsstärke von vorzugsweise 80 Lux oder mehr auf dem Zeichen – wie von DIN 4844-1 gefordert – und muss in Dauerschaltung betrieben werden.