Sicherheitsbeleuchtung für geschlossene Großgaragen
Die Muster-Garagenverordnung (MGarVO, 2008) fordert eine Sicherheitsbeleuchtung für geschlossene Parkgaragen mit einer Nutzfläche größer 1.000 m2.
Ausgenommen sind eingeschossige Großgaragen mit festem Benutzerkreis. Die Nutzfläche einer Garage umfasst die Summe aller miteinander verbundenen Flächen der Einstellplätze und der Verkehrsflächen.
Zu den Flucht- und Rettungswegen gehören
- die Fahrgassen,
- die Gehwege neben den Zu- und Abfahrten,
- die Treppen und die zu den Ausgängen führenden Wege.