Planungsempfehlungen
Beleuchtungsstärken und wechselnde Farbtemperaturen der künstlichen Beleuchtung sollten sich dynamisch dem natürlichen Tagesverlauf anpassen und nach dem einfallenden Tageslicht geregelt werden.
Aktivierend wirken nach DIN SPEC 67600 zwischen 8 und 10 Uhr z. B. eine vertikale Beleuchtungsstärke am Auge von 250 Lux und eine Farbtemperatur von 6.000 Kelvin oder mehr. Sie kann auch zwischen 13 und 14 Uhr belebende Impulse setzen. Am Abend zwischen 18 und 20 Uhr sollte die Beleuchtung unter 200 Lux vertikal am Auge und maximal 3.000 Kelvin zur Entspannung beitragen. In den übrigen Arbeitsstunden sollte das Beleuchtungsniveau den Erfordernissen der jeweiligen Sehaufgaben entsprechen. Bei der Planung sind deshalb zunächst DIN EN 12464-1 samt Beiblatt sowie die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 zu beachten.