Sicherheitszeichen mit Fluchtrichtung: Hoch oder runter?

Seit einiger Zeit besteht der Wunsch nach einer international einheitlichen Kennzeichnung der Fluchtrichtung. Die Frage, ob für geradeaus der Pfeil nach oben oder unten eingesetzt werden soll, wird kontrovers diskutiert.


Der „Pfeil nach unten“ wird traditionell in der Praxis für die Kennzeichnung von Türen im Verlauf von Rettungswegen, für die Kennzeichnung von Notausgängen, aber auch für die Fluchtrichtungen geradeaus und nach unten erfolgreich eingesetzt. Eine verbindliche Festlegung zur Pfeilrichtung gibt es derzeit nicht. Die internationale, hierzulande nicht bindende Norm ISO 16069:2019-04 „Graphische Symbole – Sicherheitszeichen – Sicherheitsleitsysteme“ und der ebenfalls unverbindliche Leitfaden DIN/TR 4844-4:2020-07 (zuvor DIN SPEC 4844-4) schlagen vor, den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen stattdessen mit dem „Pfeil nach oben“ zu kennzeichnen.

Gefährliches Missverständnis

Die Wahl des „Pfeils nach oben“ kann aber in bestimmten Fällen irritierend sein. Ein Beispiel: Sind in einem sechsstöckigen Bürogebäude die Flure auch gleichzeitig der auszuweisende Fluchtweg, so sind die Türen zum Treppenraum am Ende dieser Flure mit einem Rettungszeichen zu markieren. Das bedeutet, in fünf Stockwerken müsste das Sicherheitszeichen entsprechend ISO 16069 mit dem Zusatzzeichen „Pfeil nach oben“ eingesetzt werden, obwohl der Fluchtweg nach unten ins Erdgeschoss führt. Im Notfall fatal: Flüchtende Menschen könnten nach oben gehen, anstatt sich nach unten in Sicherheit zu bringen.

Da es im Falle einer Änderung keine Übergangsfrist oder Umrüstpflicht gibt, wären in der Praxis beide Pfeilrichtungen im Einsatz. Flüchtende könnten verunsichert darauf reagieren. Die hohen Austauschkosten würden also keine Verbesserung des Sicherheitsniveaus mit sich bringen.

ZVEI-Fazit

Der ZVEI-Fachverband Licht rät, die erprobte Kennzeichnung von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen mit der Richtungsangabe „Pfeil nach unten“ beizubehalten. Auch der deutsche DIN-Normenausschuss für Notbeleuchtung spricht sich dafür aus. Das europäische Gremium CEN/TC 169 lehnt die Übernahme von ISO 16069 als EN-Norm ab.

Literaturhinweis: Der ZVEI hat ein ​Positionspapier zur „Kennzeichnung der Fluchtrichtung" veröffentlicht.

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