Förderprogramme der KfW

Für energieeffiziente Gebäude unterstützt die bundeseigene KfW-Bankengruppe Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen – dazu gehört die Beleuchtung.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte nationale Förderbank. Sie hat unterschiedliche Förderprogramme für Kommunen und Unternehmen aufgelegt. Spezielle Kredite mit Tilgungszuschüssen helfen bei der Finanzierung effizienter Beleuchtungsanlagen in Gebäuden und Liegenschaften. Die Konditionen sind in ihrer Höhe abhängig von der zu erreichenden Effizienzgebäudestufe.

Förderung für Kommunen (464)

Zwar bietet die KfW derzeit kein spezielles Programm für die kommunale Innenbeleuchtung an, gleichwohl können Kommunen und gemeinnützige Organisationen über den KfW-Zuschuss 464 bis zu vier Millionen Euro für Nichtwohngebäude in Anspruch nehmen – pro Vorhaben, das eine neue Effizienzgebäudestufe erreicht. Einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, ist Voraussetzung für die Förderung. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert.

Was wird gefördert?

  • Energetische Maßnahmen, die zu einer Gebäudeeffizienzstufe führen: In diesem Rahmen werden Austausch oder Optimierung der Beleuchtung sowie Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation gefördert.
    • Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Sanierung von Baudenkmalen
  • Bei Neuerwerb: Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (etwa im Kaufvertrag)
  • Zusätzliche Förderung für Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten
  • Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ bei Effizienzgebäudestufe mit Nachhaltigkeitsklasse

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände  


Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Kommunen (498, 499)

Erstkauf oder Neubau klimafreundlicher Gebäude werden mit den KfW-Programmen 498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Projekt und beträgt für Nichtwohngebäude zwischen fünf und zehn Prozent. Er muss nicht zurückgezahlt werden und ist mit anderen Förderungen kombinierbar.

Was wird gefördert?

  • Effizienzhäuser oder Effizienzgebäude mit Stufe 40 und
  • mit einem Nachhaltigkeits­zertifikat „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM).

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände 


Förderung für Unternehmen (263)

Der Förderkredit „Nichtwohngebäude – Gebäude energieeffizient sanieren (263)“ bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Konditionen für Unternehmen.

  • Förderkredit ab 0,01 Prozent effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau
  • Kredit in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für ein Effizienzgebäude
  • Zwischen fünf und 25 Prozent Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung, etwa für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierun


Neubau von Nichtwohngebäuden (299)

Die BEG gewährt mit dem KfW-Programm 299 Kredite ohne Tilgungszuschuss für den Erstkauf oder Bau von Nichtwohngebäuden mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren können bis zu zehn Millionen Euro Kredit je Vorhaben bekommen. Die Höhe ist abhängig von der erreichten Effizienzgebäudestufe.

  • Förderkredit ab 2,89 Prozent effektiver Jahreszins
  • max. 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu zehn Jahre Zins­bindung

Weitere Informationen zu den KfW Programmen finden Sie auf der KfW-Webseite.

Alle KfW-Programme im Überblick

Informationen über Nachhaltigkeits­zertifizierung und Zertifizierungs­stellen: www.nachhaltigesbauen.de

Das könnte Sie auch interessieren

Zurück