FAQ zur Energieverbrauchskennzeichnung für Hersteller
Häufig gestellte Fragen rund um Energieverbrauchskennzeichnung, die Verordnung 2019/2015/EU und die Erfassung in der EPREL-Produktdatenbank hat licht.de für Sie zusammengefasst.
Geltungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnung
Die delegierte Verordnung 2019/2015/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen gilt unabhängig vom Verkaufskanal für alle Lichtquellen.
Die Ausnahmeregelungen der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sind unterschiedlich. Sie sollten im Detail in den Verordnungen nachgelesen werden.
Wenn diese Lichtquellen im Gültigkeitsbereich (weißes Licht) der Verordnung betrieben werden können, dann müssen sie in EPREL eingetragen und dabei die Referenzeinstellung angegeben werden.
Datenerhebung/Technische Dokumentation
Die Inhalte der technischen Dokumentation für Lichtquellen müssen vom Lieferanten in den Compliance-Teil der EPREL-Datenbank eingegeben werden. Zusätzlich kann freiwillig ein Papierdokument erstellt werden. Zu beachten ist die für die Erstellung der technischen Dokumentation durchzuführende Konformitätsbewertung gemäß der Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Ja, ein Goniophotometer ist erforderlich.
Leuchten
Diese Leuchten werden nicht anders behandelt als Serienleuchten. Dies betrifft vor allem die Austauschbarkeit und Entnehmbarkeit von Komponenten (siehe nachfolgenden FAQ-Beitrag).
Leuchten werden grundsätzlich nicht in EPREL eingetragen; nur dann, wenn die Leuchte als Lichtquelle gilt. Die Informationspflicht für Leuchten beschränkt sich auf den Hinweis in der technischen Dokumentation, der Bedienungsanleitung oder im Nutzerhandbuch auf die Energieeffizienzklasse der eingebauten Lichtquelle (erforderlich ist die eindeutige Modellkennung, unter der die Lichtquelle in EPREL zu finden ist). Diese Materialien müssen nicht gedruckt werden, aber online verfügbar sein. Gleiches gilt für Kataloge und Werbemittel.
Es muss jedes Modell eingetragen werden, wenn es eine andere Typenbezeichnung hat, ansonsten nur einmal. Es sind wie bei jeder dimmbaren Lichtquelle die Parameter bei Volllast anzugeben, siehe Referenzeinstellungen Anhang I, 27).
Werbung
Kataloge müssen seit dem 01.09.2021 den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen. Für Lichtquellen müssen die dann gültigen Energieeffizienzklassen sowie das Spektrum der Energieeffizienzklassen angegeben werden. Zusätzlich ist im Katalog ein Link zur EPREL-Datenbank anzugeben und sicherzustellen, dass der Kunde die Lichtquelle in der Produktdatenbank anhand der im Katalog angegebenen Modellzeichnung finden kann. Anmerkung: Für Leuchten sind keine Angaben notwendig.
EPREL-Schnittstelle
Es gibt einen System-to-System-Upload. Alle Informationen rund um EPREL erhalten Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/EPREL/EPREL+Guidelines
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