Licht als Service
Investitionskapital für die Modernisierung der Beleuchtung steht in Unternehmen und Kommunen häufig nur begrenzt zur Verfügung. Vertragsmodelle bieten „Licht als Serviceleistung“ zu einem festen monatlichen Betrag.
Light as a Service (LaaS) ist ein Servicemodell, bei dem Beleuchtung als Dienstleistung angeboten wird. Es vereinfacht die Neuplanung oder Sanierung und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Beleuchtungsanlage für den Betreiber. Im Unterschied zum Projektmodell kauft der Kunde keine Beleuchtungsanlage, sondern sichert sich für einen festgelegten Zeitraum „das richtige Licht zur richtigen Zeit am richtigen Ort“ über eine Anzahl von fest definierten Performance-Kriterien, die er mit dem Anbieter verabredet. Die Vergütung des Anbieters erfolgt über regelmäßige Servicezahlungen – in dem Umfang, in dem die Dienstleistung den Anforderungen entspricht.
Mehr Informationen dazu bietet der ZVEI-Leitfaden Light as a Service.
Weitere Vertragsformen im Überblick
Energiespar-Contracting
Contracting ermöglicht erhebliche Energieeinsparungen – auch ohne Investitionen aus eigenen Mitteln. Bekannte Finanzierungsmodelle sind dabei Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting, die eine zeitnahe Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen auch bei knappem Budget ermöglichen.
Energieliefer-Contracting
Beim Energieliefer-Contracting ist die Energieversorgung fester Bestandteil des Vertrages. Dieses Modell wird häufig zur Sanierung alter Straßenbeleuchtungsanlagen genutzt. Dabei investiert der Contractor in eine effizient arbeitende Beleuchtungsanlage und liefert über eine zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit den Strom zu festen Preiskonditionen. Eine Einspargarantie gibt es in der Regel hier nicht; Mischformen sind allerdings möglich.
Vertragsformen beim Contracting
Beim Contracting sind zwei Vertragsformen möglich:
- Laufzeit-Modell und
- Beteiligungs-Modell
Vereinbaren die Partner ein Laufzeit-Modell, erhält der Contractor in der Regel die eingesparten Betriebskosten als Entgelt für seine Leistungen. Für den Auftraggeber bedeutet dies: kürzere Vertragslaufzeiten, aber keine Kosten-Einsparungen während der Laufzeit.
Beim Beteiligungsmodell erhält der Contractor nur einen bestimmten Anteil der eingesparten Betriebskosten; der andere Teil geht an den Auftraggeber. Er profitiert in diesem Fall von einer sofortigen finanziellen Entlastung – bei einer längeren Vertragslaufzeit.
Gute Vorbereitung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis eines fairen und validen Vertragsmodells sichern beiden Seiten Vorteile. Daher gilt: Der Erfolg eines Einspar-Contractings hängt von der Qualität der Ausschreibung und der Bewertung der Angebote ab.
Modelle im Vergleich
| Mietkauf | Leasing | Contracting | LaaS |
Eigentum | Anbieter | Anbieter | Anbieter | Anbieter |
Restkauf | ✓ | ✓ | ✓ | - |
Betrieb/Wartung | Anbieter | Kunde | Anbieter | Anbieter |
Vergütung | Raten | Raten | Einsparung | Service Fee |
Weitere Informationen
Das Kompetenzzentrum Contracting der Deutschen Energieagentur (dena) bietet Informationen, Initialberatungen zum Contracting und vermittelt Fachleute für die Projektentwicklung:
www.kompetenzzentrum-contracting.de
Die veröffentlichten Dokumente beinhalten die besonderen Anforderungen an servicefähige Leuchten hinsichtlich Qualität, Lebensdauer und weiterer Kriterien.