Vorteile hinterleuchteter Rettungszeichen

Nachleuchtende Rettungszeichen sind nach DIN EN 1838 für die Sicherheitsbeleuchtung nur dann zulässig, wenn sie mit einer Sicherheitsleuchte beleuchtet werden, damit die Sicherheitsfarbe Grün im Notfall auch „Grün“ bleibt.


Bei Rettungszeichenleuchten hingegen ist die Sicherheitsfarbe Grün sowohl im Netzbetrieb als auch im Notbetrieb eindeutig erkennbar – entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1838. Sicherheitszeichen mit lang nachleuchtenden Pigmenten wirken dagegen mit zunehmender Zeit nach dem Netzausfall eher dunkel. Die Kontrastfarbe Weiß erscheint überwiegend gelblich-grün.

Da die Sicherheitszeichen auch im Notbetrieb be- oder hinterleuchtet werden, müssen Rettungszeichen mit den richtigen Farbwerten für die Sicherheits- und Kontrastfarbe nach DIN EN 1838 eingesetzt werden.

Wirksamkeit

Notstrombetriebene Leuchten arbeiten unabhängig vom Betriebszustand der Allgemeinbeleuchtung. Nachleuchtende Materialien müssen hingegen vor Eintritt des Notfalls ausreichend und dauernd beleuchtet werden. Stromsparende Lichtsteuerungen mit zeit- und bewegungsgesteuerten Leuchten kommen dafür nicht infrage. Nicht alle Lichtquellen sind aufgrund ihres Spektrums zur Anregungsbeleuchtung geeignet (z. B. Natriumdampf-Hochdrucklampen, aber auch einige LED). Die Anregungsbeleuchtungsstärke und das Anregungsspektrum sollten daher immer vor Ort gemessen werden – wie es die ASR A3.4/3 empfiehlt.

Leuchtdichte

Leuchten haben über die ganze Betriebsdauer eine konstante Leuchtdichte. Der Helligkeitseindruck des Auges von nachleuchtenden Schildern nimmt in Minuten ab. Die Leuchtdichte einer Leuchte kann nach einer Stunde Betriebsdauer bis zu Faktor 1.000 höher sein als die eines nachleuchtenden Schildes.

Erkennungsweite

Mit abnehmender Leuchtdichte der Rettungszeichen verringern sich Sehschärfe und Erkennbarkeit. So ist ein 20 Zentimeter großes, beleuchtetes Rettungszeichen aus einer Entfernung von 20 Metern noch gut erkennbar. Eine Leuchte gleicher Größe erreicht den doppelten Wert – und ist auch aus 40 Metern Entfernung noch gut zu erkennen.

Dagegen leuchtet ein gleich großes, nachleuchtendes Schild nach zehn Minuten meist so schwach, dass die Erkennungsweite nur noch bei etwa fünf Metern liegt; nach einer Stunde ist es nur noch in unmittelbarer Nähe zu erkennen.

Lang nachleuchtende Schilder

Im Vergleich zu beleuchteten Rettungszeichen haben lang nachleuchtende Schilder einen Nachteil: Sie müssen vor Eintritt des Notfalls ausreichend und dauernd beleuchtet werden. Trotz dieser Anregungsbeleuchtung ist ihre Erkennbarkeit zeitlich begrenzt. Ihre Leuchtdichte, also der Helligkeitseindruck, den das Auge von den Schildern hat, nimmt schnell ab. Damit verringert sich, wie oben beschrieben, die Erkennungsweite.

Wichtig: Optische Sicherheitsleitsysteme dürfen bei Unfallgefahr nur ergänzend zur Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung mit Rettungszeichenleuchten eingesetzt werden.

„Lichtspeichernde Sicherheitsleitsysteme erfüllen nicht die Vorgabe an die Farbwiedergabe und Beleuchtungsstärke. Sie können nur in Verbindung mit einer genormten Sicherheitsbeleuchtung, z. B. als Bodenmarkierungen, oder als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme in Bereichen, wo keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert wird, zum Einsatz kommen.“

Randziffer 68 im Kommentar Opfermann, Streit, Pernack zur Arbeitsstättenverordnung 2004

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