Bereiche sicher unterscheiden

Im Gegensatz zur Technischen Regel für Arbeitsstätten befasst sich DIN EN 12464-1 neben dem Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit auch mit dem Hintergrundbereich.

 

Beleuchtungsaufgabe: Sehaufgabe oder Tätigkeit

Beleuchtung soll gutes Sehen ermöglichen, um eine Sehaufgabe zu erfüllen. Deswegen steht die Sehaufgabe im Mittelpunkt der Norm, die alle Anforderungen zu ihrer Erfüllung formuliert. Neben der Art der Sehaufgabe oder Tätigkeit müssen dafür auch der zugehörige Ort und die räumliche Größe bekannt sein. Eine der wichtigsten Aufgaben des Planenden ist, den Bereich der Sehaufgabe oder der Tätigkeit zu identifizieren. Um die Sehaufgabe im Sinne des Wortes nicht im Dunkeln zu lassen und den Adaptationsübergang zu gewährleisten, wird eine unmittelbare Umgebung um die Sehaufgabe gelegt, die um eine Beleuchtungsstärkenstufe niedriger beleuchtet sein kann. Auch der allgemeine Hintergrund sollte nicht gänzlich unbeleuchtet bleiben (siehe unten). Müssen in einem Raum mehrere Sehaufgaben gemeistert werden, können Planerinnen und Planer sie einzeln festlegen und eine Beleuchtungslösung finden, die genau auf sie zugeschnitten ist. Können aber Sehaufgaben nicht lokalisiert werden und finden im gesamten Raum statt, muss der Raum so beleuchtet sein, dass sie überall erfüllt werden können. Die Anforderung an die Sehaufgabe gilt dann für den gesamten Raum. Hierin liegt der große Freiheitsgrad der Norm für Planende: Eine Beleuchtungsanlage kann sehr genau auf die Sehaufgaben abgestimmt und damit auch optimiert werden – mit einem Lichtmanagement auch über den gesamten Arbeitsalltag hinweg. Alternativ wird eine Beleuchtung sehr universell ausgeführt und die Sehaufgabe überall zugelassen. Beides hat Vor- und Nachteile.

DIN EN 12464-1 Beiblatt 1 gibt ergänzende Informationen, die der Interpretation der Norm dienen. Mit der Beschreibung von Beleuchtungskonzepten werden Erläuterungen über die Größe und Position der Bereiche der Sehaufgabe beziehungsweise Bereiche der Tätigkeit sowie des sich daran anschließenden unmittelbaren Umgebungsbereiches gegeben.

Die Beleuchtungskonzepte bauen auf den Beleuchtungsanforderungen von
DIN EN 12464-1 auf und unterterteilen sich:

Hinweise in den jeweiligen Abschnitten stellen den Bezug zu den Anforderungen an die Größe der Flächen entsprechend ASR A3.4 her.

Planungsgröße: Wartungswerte der Beleuchtungsstärken

Die Beleuchtungsstärke ist das Maß für das Licht, das auf eine Sehaufgabe fällt. Je mehr Helligkeit, umso besser wird das Erkennen unterstützt. Je kleiner und feiner die Aufgabe, desto höher muss die Beleuchtungsstärke sein. Hohe Beleuchtungsstärken im Raum steigern das Konzentrationsvermögen. Ihre Wahrnehmung hängt von den Reflexionsgraden der Oberflächen ab: Erst helle Oberflächen erlauben eine größere Raumhelligkeit. Im Anhang B2 der Norm wird die Raumhelligkeit ausführlich thematisiert.

Die genannten Beleuchtungsstärken sind Wartungswerte und Grundlage der Lichtplanung. In der fertigen Anlage müssen sie erreicht werden. Mit dem Wartungsfaktor wird schon bei der Planung der zeitliche Rückgang durch Alterung und Verschmutzung berücksichtigt. Im Bereich der Sehaufgabe muss die Beleuchtungsstärke die geforderte Gleichmäßigkeit erfüllen. Abschnitt 5.4 gibt das Messraster und die Positionen der Messpunkte an, an denen die Beleuchtungsstärken geplant und später auch gemessen werden.

Raster für Beleuchtungsstärke

Wie in DIN EN 12464-2 und DIN EN 12193 sind auch in dieser Norm Informationen zur Festlegung von Rastersystemen enthalten. Sie geben Punkte für die Berechnung und Überprüfung der Werte der Beleuchtungsstärke an.

Die Anzahl der Rasterpunkte und ihr Abstand sind von der Ausdehnung der zu bewertenden Fläche abhängig und werden nach der in Abschnitt 5.4 angegebenen Formel berechnet. So beträgt der Rasterpunktabstand 0,2 Meter bei einer Seitenlänge von etwa einem Meter und vergrößert sich auf ein Meter bei einer Seitenlänge von zehn Metern. Der Abstand der Rasterpunkte sollte nicht mit dem Abstand der Leuchten übereinstimmen.

Damit die Gleichmäßigkeit nicht durch Rasterpunkte in der Nähe der Wände beeinträchtigt wird, kann ein Band (siehe Grafik) neben der Wand mit einer Breite von 15 Prozent der kleinsten Abmessung des betrachteten Bereiches (maximal 0,5 Meter) von der Berechnung ausgeschlossen werden. Liegt jedoch der Bereich der Sehaufgabe in diesem Grenzbereich oder ragt in ihn hinein, darf das Band neben der Wand nicht abgezogen werden.

Zur Überprüfung der berechneten Beleuchtungsstärken nach der Installation und während des Betriebes der Beleuchtungsanlage ist das gleiche Raster heranzuziehen, wie es auch in der Berechnung angewendet wurde.

Beispiel 1 – Gang:
Raumabmessungen 2,50 m x 5 m
kleinste Abmessung = 2,50 m → (15 %)
= 0,38 m → 0,4 m Randzone

Beispiel 2 – Kleiner Raum:
Raumabmessungen 3 m x 4 m
kleinste Abmessung = 3 m → (15 %)
= 0,45 m → 0,5 m Randzone

Beispiel 3 – Großer Raum:
Raumabmessungen 6 m x 12 m
kleinste Abmessung = 6 m → (15 %)
= 0,90 m → 0,5 m Randzone

Bereiche

DIN EN 12464-1 stellt in Abschnitt 5.3. Anforderungen an die Beleuchtungsstärke für den Bereich Sehaufgabe oder Tätigkeit, für den unmittelbaren Umgebungsbereich und auch für den Hintergrundbereich. Insbesondere an Arbeitsplätzen ohne Tageslicht sollen durch die Beleuchtung des Hintergrundbereichs komplett dunkle Zonen vermieden werden.

In üblichen Beleuchtungssituationen, speziell in Räumen mit geringer Ausdehnung, findet der Hintergrundbereich zumeist keine Anwendung. Es gibt aber Einsatzgebiete, in denen es sinnvoll sein kann, mit einem Hintergrundbereich zu arbeiten und den Umgebungsbereich nicht bis an die Raumbegrenzungsflächen zu führen. Wird zum Beispiel in einer großen Halle ein Bereich (vorübergehend) nicht genutzt, so kann der nicht genutzte Bereich der Halle als Hintergrundbereich mit den entsprechenden Anforderungen aus DIN EN 12464-1 geplant werden. Damit wird die Orientierung im Raum und die Sicherheit der arbeitenden Personen verbessert.

ASR A3.4 kennt keinen Hintergrundbereich. Der Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes wird hier immer begrenzt durch die Raumwände oder einen anderen Arbeitsplatz- oder Tätigkeitsbereich, zum Beispiel eine Verkehrsfläche.
 

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