Antipanikbeleuchtung
Neben der Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung ist die Antipanikbeleuchtung die dritte Kategorie der Sicherheitsbeleuchtung. Sie soll im Notfall Hysterie und Panik reduzieren.
Sportveranstaltungen, Rockkonzerte oder Vorträge im Audimax der Universität: Wo viele Menschen aufeinandertreffen, kann bei einem Stromausfall und plötzlicher Dunkelheit schnell Panik entstehen. Im Gedränge können Flüchtende verletzt werden oder gar zu Tode kommen.
Eine Antipanikbeleuchtung sorgt für ausreichende Sehbedingungen, damit Betroffene den Fluchtweg finden und möglichst sicher erreichen. Baurecht und Arbeitsstättenrichtlinie geben in Deutschland jedoch keine konkrete Anwendungsbasis. Antipanikbeleuchtung wird deshalb in der Regel mit einer horizontalen Beleuchtungsstärke auf der freien Bodenfläche von einem Lux und einer Bemessungsbetriebsdauer von drei Stunden geplant.
Antipanikbeleuchtung muss installiert werden, wenn zum Beispiel in großen Hallen Rettungswege nicht eindeutig definiert sind oder die gesamte Hallenfläche als Fluchtweg genutzt werden kann. Notwendig ist sie auch in Konferenzräumen, die über 60 Quadratmeter groß sind und nicht über ausgewiesene Rettungswege verfügen. Kleinere Bereiche wie Aufzugskabinen brauchen ebenfalls eine Antipanikbeleuchtung, weil Menschengruppen hier bei einem Stromausfall schnell in Angst geraten können.
Lichttechnische Kriterien der Antipanikbeleuchtung
Das Licht sollte direkt nach unten gerichtet sein und Hindernisse beleuchten. DIN EN 1838 schreibt zudem vor:
- Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf ein Hell-/Dunkelverhältnis mit Rücksicht auf die Trägheit des Auges von 40:1 nicht überschreiten. So werden zu hohe, die Sehaufgabe störende Helligkeitsunterschiede vermieden.
- Der Farbwiedergabeindex der Lichtquellen sollte mindestens Ra 40 betragen, damit Sicherheitszeichen und ihre Farben gut erkannt werden können.
- Die Blendungsbegrenzung muss analog den Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege eingehalten werden.