Installation im Bad: Schutzbereiche nach DIN VDE 0100
Das Badezimmer ist ein Feuchtraum. Hier trifft Feuchtigkeit auf Strom. Bei der Installation von Leuchten müssen deshalb bestimmte Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, festgelegt in DIN VDE 0100, Teil 701. Die Norm unterscheidet vier unterschiedliche Raumzonen und drei Schutzbereiche.
Schutzbereich 0
Bereich 0 umfasst den Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Hier dürfen nur Leuchten mit Schutzkleinspannung bis AC (englisch: "alternating current" für Wechselspannung) 12 Volt oder DC (englisch: "direct current" für Gleichspannung) 30 Volt eingesetzt werden, die ausdrücklich zur Installation innerhalb des Wannenbereichs zugelassen sind. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X7 entsprechen.
Schutzbereich 1
Im Schutzbereich 1 wird eine Fläche innerhalb der senkrechten Begrenzungen von Wanne oder Dusche beschrieben. Gibt es keine Dusche, gilt ein Radius von 120 Zentimeter rund um den Brausekopf in seiner Halterung. Nach oben wird eine waagrechte Fläche in 2,25 Meter Höhe über dem Fußboden angenommen, die untere Begrenzung ist der Fußboden.
In diesem Bereich dürfen ebenfalls nur Leuchten mit Schutzkleinspannung bis AC 25 Volt oder DC 60 Volt betrieben werden. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X4 entsprechen – geschützt gegen Spritzwasser.
Transformatoren dürfen in den Schutzbereichen 0 und 1 nicht montiert werden.
Schutzbereich 2
Schutzbereich 2 grenzt mit einer Tiefe von 60 Zentimetern an den Schutzbereich 1 an. In diesem Bereich müssen Leuchten mindestens die Schutzart IP X4 aufweisen – geschützt gegen Spritzwasser. Werden zum Beispiel auch Massagedüsen eingesetzt, sind Leuchten der Schutzart IP X5 erforderlich – geschützt gegen Strahlwasser.
Außerhalb der definierten Schutzbereiche müssen Leuchten keine höhere Schutzart aufweisen.
Umgang mit Steckdosen
In den Schutzbereichen 0,1 und 2 dürfen weder Schalter noch Steckdosen angebracht werden. Ausgenommen sind Schalter, die direkt in Leuchten eingebaut sind – sofern sie die Schutzart der Leuchte nicht herabsetzen.
Übrigens: Mantelleitungen zu Leuchten dürfen im Badezimmer auf oder unter Putz verlegt werden, Stegleitungen nur unter Putz in einer Tiefe von mindestens sechs Zentimeter.