Norm versus ASR A3.4

Ein Gutachten der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zeigt detailliert auf, an welchen Stellen sich DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 überschneiden und wo sie voneinander abweichen. In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die gesetzliche Unfallversicherung und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten.

 

Norm und Regel verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen, die sich idealerweise ergänzen: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber auf nationaler Ebene, Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu minimieren, und wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 konkretisiert. Die europaweit geltende Norm EN 12464-1, in Deutschland DIN EN 12464-1, legt Vorgaben für die Lichtplanung fest. Beide haben eine hohe Beleuchtungsqualität zum Ziel.

Eine gut ausgeführte Lichtplanung nach DIN EN 12464-1 entspricht dem anerkannten Stand der Regeln der Technik. Für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen müssen zusätzlich die Forderungen der ArbStättV zum Arbeitsschutz eingehalten werden, ASR A3.4 gibt weitere Erläuterungen.

In ihrem Gutachten Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger mit den Anforderungen in der Normung bezeichnet die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) die Neuerungen in DIN EN 12464-1 als „positive Impulse“. Sie kommt zu dem Ergebnis: Viele Inhalte von ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 sind ähnlich oder sogar gleichlautend. Es bestehen nur wenige kritische Unterschiede bei den Anwendungen. Eine Reihe kleinerer Abweichungen können laut KAN „ohne wesentliche Aufwände für die betriebliche Praxis wechselseitig angeglichen werden“.

Gleichwohl gibt es Unterschiede in Formulierungen, Definitionen und dem Tabellenaufbau, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Dies stellt Lichtplanende vor Herausforderungen. Meist wird DIN EN 12464-1 als Grundlage für die Planung herangezogen. Beim Betrieb der Anlagen müssen zudem die Anforderungen der ASR A3.4 eingehalten werden. Die KAN-Schrift thematisiert ausführlich Abweichungen bei den Beleuchtungsfaktoren, wie Beleuchtungsstärke, Größe der beleuchteten Bereiche sowie dem Umgang mit Blendung, Schatten oder Lichtmodulationen.

Beleuchtungsstärke

Bei dem so wichtigen Kriterium der Beleuchtungsstärke finden sich kaum Unterschiede. Die Dokumente des Arbeitsschutzes nennen Mindestwerte. Sie sollen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleisten. Die Norm sieht neben den erforderlichen Wartungswerten auch modifizierte Wartungswerte vor, die den Planenden unterstützen, eine optimale Beleuchtungssituation zu schaffen.

Tageslicht und elektrische Beleuchtung

DIN EN 12464-1 betont die Bedeutung von Tageslicht für die Gesundheit. Der Planende wählt entweder natürliche oder künstliche Lichtquellen oder eine Kombination aus beiden. Arbeitgeber hingegen dürfen nach ArbStättV nur Arbeitsplätze betreiben, die „möglichst ausreichend Tageslicht“ erhalten. Mit der Formulierung „möglichst“ ist gemeint, dass auch andere Maßnahmen möglich sind, beispielsweise eine entsprechende Pausengestaltung. Jedoch werde ausschließlich elektrisches Licht den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nicht gerecht.

Beleuchtete Bereiche

Eine Herausforderung stellen die verschiedenen Definitionen der Raumbereiche dar. DIN EN 12464-1 bezieht sich auf die Beleuchtung des Bereichs der Sehaufgabe oder Tätigkeit, ASR A3.4 auf den gesamten Arbeitsplatz und rechnet Bewegungsflächen, Stellflächen und dem Arbeitsablauf dienende Flächen dazu. DIN EN 12464-1 Beiblatt 1 gibt hierzu Hilfestellungen und zeigt Lösungsansätze für die praktische Anwendung.

Nichtvisuelle Lichtwirkungen

Die Erkenntnisse zu nichtvisuellen Lichtwirkungen entwickeln sich zunehmend weiter und mit ihnen die entsprechenden Empfehlungen. Weder ASR A3.4 noch DIN EN 12464-1 formulieren dazu exakte Anforderungen. Zusätzliche Informationen zu visuellen und nichtvisuellen Wirkungen von Licht werden etwa im Anhang B der DIN EN 12464-1 beschrieben. Der Arbeitsschutz fordert Tageslicht, die Norm gibt Hilfestellung mit den modifizierten Wartungswerten der Beleuchtungsstärke. Zudem nennt sie Empfehlungen und Anwendungshinweise. In Deutschland gibt es mit DIN/TS 67600 eine technische Spezifikation für die Anwendung nichtvisueller Wirkungen von Licht. Berufsgenossenschaftliche Schriften, wie die DGUV-Information 215-220, geben ebenfalls Erläuterungen zum Umgang mit nichtvisuellen Lichtwirkungen.

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