Sanierungsprozess Straßenbeleuchtung:
Fahrplan zum Erfolg

Ist die Frage nach dem Warum der Sanierung von Straßenbeleuchtung beantwortet, folgt die Frage nach dem Wie. Bewährte Werkzeuge und Methoden ebnen Kommunen den Weg für erfolgreiche Sanierungsprojekte.


Überall in Deutschland stehen Sanierungsprojekte der kommunalen Beleuchtung auf der Tagesordnung. Viele wurden bereits erfolgreich abgeschlossen und öffentliche wie private Beratungsorganisationen stehen bereit, um entsprechende Maßnahmen zu begleiten. Dabei haben sich typische Projektschritte herausgebildet.

Projektstart

Am Anfang stehen die politische Willensbildung und die Einbindung möglichst vieler kommunaler Akteure in das Sanierungsprojekt. Der nächste Schritt ist die Bildung eines Projektteams. Es bündelt die unterschiedlichen Kompetenzen, die für den Projekterfolg in den unterschiedlichen Phasen entscheidend sind: Von der Finanzierung über die Planung bis hin zur Beschaffung und Umsetzung.

Ist-Analyse und Lichtkataster: Einsparpotenziale identifizieren

Als Grundlage für die weitere Planung wird eine detaillierte Ist-Analyse der vorhandenen Beleuchtungsanlage erstellt. Hier werden mögliche Einsparpotenziale deutlich. Bei der Erfassung und Bewertung hilft ein „Lichtkataster“ als Grundlage zur weiteren Planung. Diese Datensammlung ist zwar aufwendig, liefert aber die Grundlage, um Maßnahmen nach wirtschaftlichen Aspekten zu priorisieren. Bei der Erstellung sollten die mit der Wartung und dem Betrieb beauftragten Stellen, wie z. B. Stadtwerke, einbezogen werden, da diese häufig bereits über Daten zu Stromverbrauch und Kosten verfügen. Die Erfassung selbst sollte durch geeignetes Fachpersonal erfolgen, alternativ stehen hierfür auch spezialisierte Dienstleister zur Verfügung. Ein vollständiges Lichtkataster umfasst

  • die Anzahl aller Lichtpunkte inkl. Alter, Beschaffenheit, Zustand und sämtliche technischen Details.
  • Messungen der Beleuchtungsstärke geben Hinweise, inwieweit die Beleuchtung der aktuellen Nutzungssituation entspricht und geltende Normen erfüllt werden.
  • Zusätzlich dienen stichprobenartige Messungen der Anschlussleistung dazu, den tatsächlichen Stromverbrauch zu ermitteln. Er liegt in Altanlagen meist deutlich über den Nennleistungen.

Projektplanung und Finanzierung

Die erfassten Daten im Lichtkataster sind Grundlage für die weitere Projektplanung. Sie geben Hinweise darauf, wo die größten Einsparziele umgesetzt werden können und welche Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen eventuell vorgezogen werden sollten.

Erster Planungsschritt ist die Festlegung der Sanierungsziele, damit sich später Erfolge auch messen und dokumentieren lassen. Sanierungsvorhaben sollten

  • ein klares Ziel haben, z. B. die Einsparung von Energie oder die Verbesserung der Lichtqualität,
  • mess- und quantifizierbar sein,
  • realistisch und spezifisch sein sowie
  • einen klaren Zeitrahmen erhalten.

Auf dieser Basis lassen sich konkrete Maßnahmen für die Lichtplanung entwickeln. In dieser Phase sollten auch die relevanten Kriterien der Beschaffung,

  • Produktqualität,
  • Technik und
  • Lichtqualität und Wirtschaftlichkeit,

definiert werden. Für die Prüfung und wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Sanierungsoptionen ist häufig die Einbindung von entsprechend geschulten Energieberatern und kompetenten Lichtplanern sinnvoll.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt steht auch die Finanzierung des Projekts auf der Agenda. Dabei kann die Betrachtung der Lebenszykluskosten die langfristig mögliche Entlastung kommunaler Haushalte unterstützen. Umfragen der Deutschen Energieagentur dena haben gezeigt, dass eine ungeklärte Finanzierung die häufigste Ursache für das Scheitern von Sanierungsprojekten ist – dabei gibt es eine Vielzahl von Finanzierungsarten und Fördermöglichkeiten.

So können Kredite der bundeseigenen KfW-Bank oder Förderprogramme von EU, Bund und Ländern kommunale Handlungsspielräume vergrößern. Eine weitere Option ist das Contracting, bei dem ein privatwirtschaftlicher Anbieter die Sanierung finanziert und anschließend die Anlage über einen vertraglich geregelten Zeitraum betreibt. Die Kommune ist damit von eigenen Investitionen freigestellt, dafür erhebt der Betreiber über die Vertragslaufzeit eine Contracting-Rate, mit der er die Anlage amortisiert und seinen Gewinn erzielt.

Beschaffung und Umsetzung

Durch die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen (VGV, VOL, VOB) ist der kommunale Beschaffungsprozess in Deutschland streng geregelt. Kommunen sollen nicht nur den Preis als Entscheidungskriterium heranziehen, sondern auch ganzheitlich-wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Entscheidend sind also die Kriterien Energieeffizienz und Produktqualität. Die Betrachtung von Lebenszykluskosten und Renditen hilft, das langfristig wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

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