Förderung der Beleuchtung

Nachhaltigkeit ist auch politisch gewünscht und wird unterstützt. Die Bundesregierung fördert unter anderem Neubau- und Sanierungsprojekte, die energieeffizient sind und dadurch zum Klimaschutz beitragen. Dazu zählen auch Maßnahmen zu energiesparender Beleuchtung, etwa in Kommunen oder Unternehmen. In der Außenbeleuchtung sollen zudem Lichtimmissionen vermieden und die Umwelt geschützt werden. Die Bundesländer haben zusätzliche Programme aufgelegt. Ob sie miteinander kombinierbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.


 
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert über sämtliche Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unter www.foerderdatenbank.de.

Die aktuell relevanten Programme für die Beleuchtung sind:

 

Überblick Förderungen und Kredite

 

Für wen?

Wofür?

Programm

Förderhöhe und Besonderheiten

Kommunen

Nichtwohngebäude:

Neubau

 

 

 

 

BEG
Klimafreundlicher Neubau (KFN) über KfW-Zuschuss 498, 499

Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen erfüllt werden.

Kommunen

Energetische Sanierung auf Effizienzhausstandard

BEG über KfW-Zuschuss 464

 

Privatpersonen
Freiberufler Unternehmen

Kommunen

Gemeinnützige Organisationen

(Eigentümer, Pächter, Mieter)

Nichtwohngebäude:
Neubau mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

BEG über
KfW-Kredit 299

Ohne Tilgungszuschuss

Privatpersonen
Freiberufler Unternehmen

Kommunen

Gemeinnützige Organisationen

(Eigentümer, Pächter, Mieter)

Nichtwohngebäude:
Energetische Sanierung auf Effizienzhausstandard

BEG über KfW-Kredit 263

Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins

Kredit bis zu 10 Mio. € für ein Effizienzgebäude

5 - 25 % Tilgungszuschuss

Privatpersonen
Freiberufler
Unternehmen

Kommunen

Gemeinnützige Organisationen

(Eigentümer, Pächter, Mieter)

Einzelmaßnahmen:
Leuchtenaustausch
Mess-, Steuer-, Regeltechnik inklusive Komponenten für ein Energiemanagementsystem
Fachplanung und Baubegleitung

BEG über BAFA

Für Bestandsgebäude
bis zu 15 %

Kommunen

Kommunale Unternehmen
Gemeinnützige Organisationen und Sportvereine

Contractoren

Einzelmaßnahmen:
Außen- und Straßenbeleuchtung
Zeit-/Präsenzregelung der Außen- und Straßenbeleuchtung
Innen- und Hallenbeleuchtung

NKI über ZUG

Zuschüsse 20 - 40 %

Treibhausgaseinsparung
mind. 50 %

Weitere KfW-Programme

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