Förderung der Beleuchtung
Nachhaltigkeit ist auch politisch gewünscht und wird unterstützt. Die Bundesregierung fördert unter anderem Neubau- und Sanierungsprojekte, die energieeffizient sind und dadurch zum Klimaschutz beitragen. Dazu zählen auch Maßnahmen zu energiesparender Beleuchtung, etwa in Kommunen oder Unternehmen. In der Außenbeleuchtung sollen zudem Lichtimmissionen vermieden und die Umwelt geschützt werden. Die Bundesländer haben zusätzliche Programme aufgelegt. Ob sie miteinander kombinierbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert über sämtliche Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unter www.foerderdatenbank.de.
Die aktuell relevanten Programme für die Beleuchtung sind:
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – sie unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Neubau- und Bestandsgebäude und ist nur für die Innenbeleuchtung verfügbar.
- Kommunen und Sportvereine werden bei der Sanierung der Außen- und Hallenbeleuchtung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert (Kommunalrichtlinie).
- Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Zuschüsse und Kredite beantragt werden.
Überblick Förderungen und Kredite
Für wen? | Wofür? | Programm | Förderhöhe und Besonderheiten |
Kommunen | Nichtwohngebäude: Neubau
| BEG | Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen erfüllt werden. |
Kommunen | Energetische Sanierung auf Effizienzhausstandard | BEG über KfW-Zuschuss 464 |
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Privatpersonen Kommunen Gemeinnützige Organisationen (Eigentümer, Pächter, Mieter) | Nichtwohngebäude: | BEG über | Ohne Tilgungszuschuss |
Privatpersonen Kommunen Gemeinnützige Organisationen (Eigentümer, Pächter, Mieter) | Nichtwohngebäude: | BEG über KfW-Kredit 263 | Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins Kredit bis zu 10 Mio. € für ein Effizienzgebäude 5 - 25 % Tilgungszuschuss |
Privatpersonen Kommunen Gemeinnützige Organisationen (Eigentümer, Pächter, Mieter) | Einzelmaßnahmen: | Für Bestandsgebäude | |
Kommunen Kommunale Unternehmen Contractoren | Einzelmaßnahmen: | Zuschüsse 20 - 40 % Treibhausgaseinsparung |