Lösungsbeispiele für Büro und Industrie

Anhang C der Norm führt Beispiele auf für die Herangehensweise zur Umsetzung und Anwendung der lichttechnischen Anforderungen der Tabellen und textlichen Beschreibungen. Ergänzend sollen die hier skizzierten exemplarischen Lösungsansätze den ganzheitlichen Planungsprozess in ungewöhnlichen Situationen konkretisieren.

 

Die Lichtplanung sollte frühzeitig und im engen Austausch mit Auftraggebern, Bauherren und Betreibern erfolgen. Häufig kommen in einem Raum mehrere und verschiedene Bereiche der Sehaufgaben und der Tätigkeiten vor. In diesen Bereichen können unterschiedliche Beleuchtungsstärken erforderlich sein. Im Zuge der Lichtplanung können auch individuell unterschiedliche Beleuchtungsniveaus umgesetzt werden, wenn die Anforderungen steigen. Dabei müssen unter anderem Antworten auf die Fragen gefunden werden, was das für die Beleuchtungsstärken auf den Oberflächen des Raumes bedeutet und welche Wand- und Deckenflächen für die Erfüllung der Sehaufgaben „relevant“ sind. In den folgenden Beispielen sollen Lösungsansätze für besondere Situationen aufgezeigt werden, die auf den Normbeispielen aufbauen.

Ergänzungen zum Normbeispiel C2 – Büro

Unübliche Situationen können etwa in einem Büro mit mehreren und unterschiedlichen Arbeitsplätzen entstehen. Für ältere Mitarbeitende oder besonders anspruchsvolle Sehaufgaben sollte der Arbeitsplatz heller sein. Damit verbunden ist die Modifikation des Wartungswertes der Beleuchtungsstärke und eine Erhöhung der Anforderungen an die relevanten Raumflächen (siehe Abschnitt 6.2.3).

Möglichkeiten, die modifizierten Wartungswerte auf der relevanten Raumfläche zu erreichen, sind:

  • Die Leuchten werden näher zur relevanten Wandfläche positioniert.
  • Zusätzliche Leuchten, beispielsweise Wallwasher oder Strahler, hellen die Wand auf und verbessern die Raumwahrnehmung.
  • Insbesondere in Großraumbüros sollte an Arbeitsplätzen mit den höchsten Anforderungen der Blick in Richtung einer nahgelegenen, heller beleuchteten Wand ausgerichtet sein – nicht in die Raumtiefe, die meist dunkler wahrgenommen wird. Zusätzliche Arbeitsplatzleuchten schaffen mehr Flexibilität.
  • Arbeitsplätze werden in Arbeitsgruppen gegliedert und die Beleuchtung in Zonen.
  • Mit einer Lichtsteuerung können unterschiedliche Beleuchtungsstärken nach Bedarf der jeweiligen Mitarbeitenden beziehungsweise Tätigkeit eingestellt werden.

Ergänzungen zum Normbeispiel C3 – Industriehalle

Eine Industriehalle soll beleuchtet werden. Die besondere Anforderung ist, dass die Kontrollarbeitsplätze im Halleninneren inmitten von Produktionsarbeitsplätzen liegen. Dadurch steigen die Anforderungen für die Blendungsbegrenzung und die Beleuchtungsstärken auf den Wandflächen und der Decke. Für diese Situation gibt es verschiedene Herangehensweisen:

  • Es ist festzulegen, welche Raumoberflächen relevant sind und im Sichtbereich des Mitarbeitenden liegen. Die Ermittlung der höheren Werte erfolgt dann für diese Flächen.
  • Besteht alternativ die Möglichkeit, den Kontrollarbeitsplatz näher und mit Blickrichtung an die Wand zu verlegen, lassen sich die höheren Wandbeleuchtungsstärken hauptsächlich für diese relevanten Raumflächen in der Nähe von Arbeitsplätzen planen (siehe Abschnitt 6.2.3).
  • Auch zusätzliche vertikale Flächen, etwa Trennwände, können um den Bereich mit den höchsten Anforderungen aufgestellt werden.
  • Mit baulichen Abschirmungen oder vertikalen Deckenelementen wird eine mögliche Blendung von Leuchten minimiert, die nicht den erhöhten Anforderungen an die Blendungsbegrenzung entsprechen.
  • Zusätzliche Arbeitsplatzleuchten schaffen mehr Flexibilität.
  • In hohen Industriehallen dürfen die Decke und der obere Teil der Wand unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht im Blickfeld der Mitarbeitenden liegen (siehe Abschnitt 6.2.3).
  • Mit einer Lichtsteuerung können unterschiedliche Beleuchtungsstärken nach Bedarf der jeweiligen Mitarbeitenden beziehungsweise Tätigkeit eingestellt werden.

Lichtplanerinnen und Planern steht also eine breite Palette an Möglichkeiten zur Verfügung. Jetzt ist ihre Kreativität gefragt.

Weitere Informationen

Die LiTG-Publikation 36 „Lichtqualität – Ein Prozess statt einer Kennzahl“ beschreibt eine Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine Lichtlösung und zur Bestimmung und Bewertung ihrer Qualität.

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