Dauer und Erfolg von Therapie und Rehabilitation hängen ganz besonders vom seelischen Wohlbefinden der Patienten ab. Gutes Licht ist bei der Genesung auch nach der akuten Krankheitsphase ein wesentlicher Faktor. Es hat zwei Aufgaben: In Therapieräumen soll es aktivieren und die Motivation fördern, im Ruhebereich soll es behaglich sein und beruhigend wirken.
Mit einem ausgewogenen Mix aus Raum- und Akzentbeleuchtung kann in Therapieräumen eine angenehme Grundstimmung erzeugt werden, in der sich Patienten geborgen und gleichzeitig emotional angesprochen fühlen. Als Lichtfarbe eignet sich ein warmweißer Farbton unter 3.300 Kelvin. Für die Grundhelligkeit im Raum kann eine indirekte Beleuchtung – über angestrahlte Wand- oder Deckenflächen – oder eine direkte Beleuchtung mit flächigen LED-Leuchten sorgen. Lichtakzente werden durch Downlights oder Strahler gesetzt, die Spots auf Wände, Bilder oder Pflanzen im Raum werfen. Wichtig ist dabei, Blendung durch hohe Leuchtdichten im direkten Sichtfeld von Patienten und Personal zu vermeiden.
Allgemein gilt für Behandlungs- und Therapieräume der physikalischen, radiologischen und elektromedizinischen Behandlung laut DIN-Norm 5035-3 eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux bei einem Farbwiedergabeindex von Ra 80. Aufwendigere Behandlungen und Therapien erfordern höhere Beleuchtungsstärken.
Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit (Werte nach DIN EN 12464-1 und DIN 5035-3) | Ēm Lux | UGRL | Uo | Ra |
Warteräume | 200 | 22 | 0,6 | 80 |
Verbandsräume | 500 | 19 | 0,6 | 80 |
Medizinische Bäder | 300 | 19 | 0,6 | 80 |
Massage und Strahlentherapie | 300 | 19 | 0,6 | 80 |
Ēm Lux: Beleuchtungsstärke, UGR: Blendung, Uo: Gleichmäßigkeit, Ra: Farbwiedergabe
Lichtmanagementsysteme bieten zusätzlich zur funktionalen Raumbeleuchtung auch Lichtszenen, die mit einem langsamen Farbverlauf bei der Massage zur Entspannung beitragen oder etwa mit höheren Farbtemperaturen (Lichtfarbe Tageslichtweiß) aktivierend bei der Physiotherapie wirken. Eine andere Möglichkeit der Lichtsteuerung ist eine tageslichtsynchrone Beleuchtung nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL). Sie kann allgemein das Wohlbefinden unterstützen, indem sie die innere Uhr stabilisiert.
Licht für die Physiotherapie
In der Physiotherapie wird für die Befunderhebung helles Licht mit einer sehr guten Farbwiedergabe benötigt. Für die manuelle Therapie und für Körperübungen darf das Licht tageslichtweiß und aktivierend sein. Für Entspannungsübungen und Massage hingegen ist eher ein warmtoniges und vor allem dimmbares Licht gefragt, das auch durch partiell farbiges Licht für eine Wohlfühlatmosphäre sorgen kann.
Licht für das Schwimm- und Bewegungsbad
Bei Therapieräumen in Verbindung mit Wasser muss ganz besonders auf eine helle und blendfreie Ausleuchtung geachtet werden. Gefahrenstellen wie Treppenstufen oder Beckenränder werden so sicher erkannt. Bei gerichtetem Licht auf die Wasseroberfläche sollte eine Blendung am Beckenrand durch Spiegelung bestmöglich vermieden werden. Wichtig: Bei Therapien mit Wasser gelten neben DIN EN 12464-1 auch höheren Schutzanforderungen für Leuchten nach DIN VDE 100.
Schwimmbäder und Bewegungsbecken kommen besonders gut durch eine Unterwasserbeleuchtung vorzugsweise mit langlebigen LED zur Geltung. Für diese speziellen Unterwasserleuchten ist eine höhere Schutzart von mindestens IP 68 erforderlich.