Als zentraler Arbeitsraum und Treffpunkt ist das Lehrerzimmer eine wichtige Anlaufstation. Hier werden Unterrichtseinheiten vorbereitet, Klassenarbeiten korrigiert, es wird am PC gearbeitet oder Lehrerinnen und Lehrer tauschen sich untereinander aus. Schulleitung und Sekretariat sind Teile der Schulverwaltung, die eher in Einzelbüros arbeiten. Für die Sehaufgaben aller Beteiligten muss das Licht ein angenehmes Raum-gefühl schaffen und konzentriertes Arbeiten unterstützen.
Eine ausgewogene Lichtstimmung im Lehrerzimmer entsteht mit indirektem Licht an Wänden und Decken sowie direktem, individuell einstellbarem Licht auf den Arbeitsflächen. Geeignet sind hier gut entblendete Pendel-, Steh- oder Tischleuchten mit direkten und indirekten Lichtanteilen.
Sehleistung und Sehkomfort
Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz ist immer an die jeweiligen Sehaufgaben angepasst: Damit garantiert sie Sehleistung und Sehkomfort. Je schwieriger oder auch kritischer die Sehaufgabe, desto höher muss die Beleuchtungsstärke sein: 500 Lux sind nach DIN EN 12464-1 der erforderliche Wartungswert für Lesen und Schreiben. Sieht etwa ein Nutzer nicht mehr so gut, gibt die 2021 aktualisierte Norm entsprechende „modifizierte“ Werte an. Zum Lesen und Schreiben kann dieser modifizierte Wert bei 750 oder 1.000 Lux liegen.
Für Orte mit weniger anspruchsvollen Sehaufgaben – Verkehrszonen, Kopierbereich oder Ablage – nennt die Norm 100 bis 300 Lux Beleuchtungsstärke und modifizierte Werte von 200 bis 500 Lux. Weil Beleuchtungsanlagen altern und verschmutzen, müssen die Wartungswerte der Beleuchtungsstärke abhängig vom Wartungsfaktor erhöht werden.
Blendung vermeiden
Nach den geltenden Normen und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 muss Blendung vermieden werden. Das gilt sowohl für Störung durch Tageslicht als auch durch Leuchten. Während Jalousien den Tageslichteinfall regulieren, müssen Leuchten so positioniert und eingestellt werden, dass ihr Licht den Nutzer nicht blendet – weder direkt noch indirekt. Hochwertige Systeme begrenzen die Blendung schon ab Werk.
Grundsätzliche lichttechnische Anforderungen nennt DIN EN 12464-1. In Deutschland ist zudem ASR A3.4 zu beachten. Weitere Hinweise geben die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz.
Alternativ oder ergänzend unterstützt eine nach Human-Centric-Lighting-Kriterien geplante Beleuchtungsanlage den Nutzer in seinen individuellen Anforderungen an das Licht.
Einzelbüro
Für Einzelbüros und Sekretariat ist eine Kombination aus direkter/indirekter Lichtverteilung die richtige Lösung. Pendel- oder Stehleuchten erfüllen diese Aufgabe. Direkt am Arbeitsplatz positioniert, geben sie einen Direktlichtanteil nach unten ab und einen indirekten Teil in den Raum. Das fördert eine gleichmäßige Lichtverteilung und erhellt insbesondere hohe Decken. An fensternahen Arbeitsbereichen ist zudem das optimale Zusammenspiel von natürlichem und künstlichem Licht und der Lichtstimmung wichtig. Leuchten sind als Ergänzung zum Tageslicht häufig parallel zum Fenster installiert. Schreibtisch und Computer sind richtig platziert, wenn sie im rechten Winkeln zum Fenster und zur Raummitte stehen. Das vermeidet störende Schatten. Schreibtischleuchten erhellen direkt die Arbeitsfläche.