Die Beleuchtung für Untersuchungen – in Praxis oder Klinik – ist vor allem funktional. Auch für spezielle Fachrichtungen richtet sich die Beleuchtung nach den Anforderungen, die DIN EN 12464-1 für allgemeine Untersuchungs- und Behandlungsräume fordert.
Im Untersuchungs- und Behandlungsraum sorgt eine helle, freundliche Atmosphäre für Vertrauen und wirkt beruhigend auf Patienten. Die richtige Beleuchtung spielt dabei eine wichtige Rolle. Für die Allgemeinbeleuchtung im Raum eignen sich zum Beispiel direkt/indirekt strahlende LED-Deckenleuchten (Anbau- oder Einbauleuchten). Indirektes Licht lässt den Raum großzügiger wirken und wird von Patienten im Allgemeinen als sehr angenehm und entspannend wahrgenommen.
Nach DIN 5035-3 muss im gesamten Untersuchungsraum eine Beleuchtungsstärke von 300 bis 500 Lux – je nach Fachgebiet – erreicht werden. Wichtig: Untersuchungsleuchten sollten nicht direkt über der Behandlungsliege angebracht sein, damit liegende Patienten nicht geblendet werden. Bei bildgebenden Verfahren, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, darf das Licht der Leuchten keine störenden Reflexe auf dem Monitor erzeugen. Wichtig ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Helligkeit an Bildschirm, Tastatur und der Umgebung. Es erleichtert die Sehaufgabe des Arztes beim häufigen Blickwechsel zwischen Patient und Monitor.
Fest installierte oder ortsveränderliche Untersuchungsleuchten geben zusätzliches direktes Licht an Behandlungsliege. Sie gewährleisten eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1.000 Lux und eine sehr gute Farbwiedergabe (Ra ≥ 90). Die richtige Lichtfarbe ist Neutralweiß mit einer Farbtemperatur zwischen 3.800 und 6.700 Kelvin. Gut geeignet sind effiziente LED-Leuchten, denn sie erzeugen nur wenig Wärme.
Multifunktionale Raumnutzung mit Lichtmanagement
Für den Arzt hat der Untersuchungsraum viele Funktionen: Patientengespräche Untersuchungen und Bildschirmarbeit. Zum Betrachten von Röntgenbildern beispielsweise muss das Beleuchtungsniveau auf 30 Lux abgesenkt werden. Dazu wird die Beleuchtung zum Teil abgeschaltet oder das Licht gedimmt. Komfort bietet ein Lichtmanagementsystem: Programmierte Lichtszenen werden dann einfach am Untersuchungsplatz oder per Fernbedienung abgerufen.
In Behandlungs- und Therapieräumen empfiehlt es sich zudem, mit farbigem Licht eine angenehme und entspannende Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Mit einer RGB-Farbsteuerung kann sowohl jede gewünschte Farbe als auch ein sich dynamisch lang verändernder Farbverlauf an Wand oder Decke projiziert werden.
Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit (Werte nach DIN EN 12464-1 und DIN 5035-3) | Ēm Lux | UGRL | Uo | Ra |
Allgemeinbeleuchtung |
Allgemeinbeleuchtung | 500 | 19 | 0,6 | 80 |
Untersuchung/Behandlung | 1.000 | 19 | 0,7 | 80 |
Verbandsräume | 500 | 19 | 0,6 | 80 |
Zahnärztliche Behandlungsräume |
Allgemeinbeleuchtung | 500 | 19 | 0,6 | 90 |
Im Patientenbereich | 1.000 | - | 0,7 | 90 |
Operationsfeld (Mundhöhle) | 5.000 | - | - | 85 |
Weißabgleich der Zähne | 1.000 | - | 0,7 | 90 |
Augenärztliche Untersuchungsräume |
Allgemeinbeleuchtung | 300 | 19 | 0,6 | 80 |
Untersuchung des äußeren Auges | 1.000 | - | - | 90 |
Lese-/Farbtests mit Sehtafeln | 500 | 16 | 0,7 | 90 |
Räume der bildgebenden Diagnostik |
Allgemeinbeleuchtung | 300 | 19 | 0,6 | 80 |
Bildgebende Diagnostik mit Bildverstärkern und Fernsehsystemen | 50 | 19 | - | 80 |
Direkte Betrachtung an Sichtgeräten | 30 | - | - | 80 |
Ēm Lux: Beleuchtungsstärke, UGR: Blendung, Uo: Gleichmäßigkeit, Ra: Farbwiedergabe
Beleuchtung für Augenärzte
Augenärztliche Untersuchungen erfordern eine spezielle Beleuchtung: Für die Untersuchung der Augen wird häufig eine Spaltlampe (Diagnosegerät) genutzt. Behandlungen am äußeren Auge erfordern mindestens 1.000 Lux Beleuchtungsstärke. Für spezielle Untersuchungen sind dagegen nur sehr geringe Beleuchtungsstärken zulässig. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine dimmbare Allgemeinbeleuchtung zwischen 10 und 300 Lux, denn z. B. für Leseproben sind vertikal 500 Lux erforderlich.
Beim Hautarzt
Dermatologen diagnostizieren und behandeln verschiedenste Erkrankungen der Haut. Das spielt eine hervorragende Beleuchtung für das richtige Erkennen feinster Farbnuancen des Gewebes eine wichtige Rolle. Um Veränderungen der Haut gut beurteilen zu können, sind die Lichtfarben Neutralweiß oder Tageslichtweiß gut geeignet; der Farbwiedergabeindex der Lichtquellen muss mindestens Ra 90 betragen. Spezielle LED-Untersuchungsleuchten bieten nach DIN 5035-3 mindestens 1.000 Lux und können durch die individuelle Steuerung von Lichtfarbe und Intensität so eingestellt werden, dass die jeweilige Sehaufgabe optimal unterstützt wird und z. B. auch Spiegelungen auf feuchter Haut verhindert werden.
Beim Zahnarzt
Der zahnärztliche Behandlungsraum wird in drei Lichtzonen eingeteilt (siehe Grafik). Im Umfeld des Untersuchungsstuhls müssen mindestens 500 Lux gewährleistet sein. Der Bereich des Patienten erfordert 1.000 Lux (E3) – und die Ausleuchtung der Mundhöhle mindestens 5.000 Lux. Geeignete Behandlungsleuchten gehören nach DIN EN ISO 9680 zur Standardausrüstung jeder Zahnarztpraxis. Die Lichtfarbe sollte im gesamten Raum einheitlich neutralweiß oder tageslichtweiß sein. Asymmetrisch strahlende Deckenleuchten außerhalb eines Feldes 2,5 Meter mal 2,5 Meter um den Stuhl herum vermeiden die Blendung liegender Patienten.
Für den Weißabgleich von Zähnen in zahntechnischen Laboren sind eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1.000 Lux, eine tageslichtweiße Lichtfarbe mit einer Farbtemperatur von 6.000 Kelvin sowie eine sehr gute Farbwiedergabe von mindestens Ra 90 gefordert.
In der Radiologie
Radiologen benötigen meist einen abgedunkelten Raum, um die Ergebnisse ihrer Arbeit auf dem Monitor gut zu erkennen. Hier ist eine dimmbare und vor allem reflexfreie Allgemeinbeleuchtung besonders wichtig. Der Einsatz von dynamisch wechselnden Lichtfarben und Intensitäten sowie farbiges Licht wirken beruhigend auf Patienten.
Gynäkologie und Geburtshilfe
Gynäkologische Untersuchungen erfordern eine nach DIN 5035-3 eine Allgemeinbeleuchtung von 500 Lux und Untersuchungslicht mit mindestens 1.000 Lux. Untersuchungsleuchten müssen eine sehr gute Farbwiedergabe von mindestens Ra 90 aufweisen.
Für die Entbindung in Praxis oder Klinik ist eine dimmbare indirekte Beleuchtung besonders empfehlenswert. Als Allgemeinbeleuchtung werden hier 300 Lux gefordert. Zusätzlich kann eine Beleuchtung mit Farben oder dynamischen Farbverläufen zur Entspannung und Beruhigung beitragen. Solche Lichtsteuerungen lassen sich komfortabel über Touchpanels oder Fernbedienungen abrufen.