Funktional und angenehm
Die Allgemeinbeleuchtung sollte nach DIN EN 12464-1 mindestens 500 Lux Beleuchtungsstärke betragen und für eine angenehme Helligkeit im Raum sorgen. Die Beleuchtung sollte gleichmäßig und schattenarm sein. Einbau- oder Anbauleuchten mit Spiegelrastern können diese Aufgabe übernehmen. Hohe Anteile indirekten Lichts tragen zu einer angenehmen Raumatmosphäre bei: Wandleuchten, direkt/indirekt strahlende Pendel- oder Stehleuchten erhellen Decken und Wände. Das Zusammenspiel aus funktionaler und akzentuierender Beleuchtung schafft Sehkomfort, der die Konzentrationsfähigkeit fördert und im Sprechzimmer unerlässlich ist. Energieeffiziente, langlebige und wartungsarme LED-Lichtquellen oder Leuchten sind eine wirtschaftliche Lösung.
Ist das Sprechzimmer gleichzeitig Untersuchungsraum, müssen in der Beleuchtungsplanung entsprechende lichttechnische Anforderungen – je nach medizinischer Fachrichtung – berücksichtigt werden.