Arbeitsstättenverordnung
Die vormalige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ist seit 2016 Teil der Arbeitsstättenverordnung und dient dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Computern.
Die Anforderungen an die Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes sind im Anhang in Abschnitt 6 formuliert:
„Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden." (Abschnitt 6.1)