Intermediäre Pflege

Die Strukturreformen im Gesundheitswesen führten zu einer dritten Art der Pflege: der intermediären Pflege oder Intensivüberwachungspflege (englisch: intermediate care – IMC). Hier werden Patienten aufgenommen, die vorübergehend eine strengere Überwachung der Körperfunktionen benötigen, aber nicht beatmet werden müssen. IMC ist entsprechend des Pflegeaufwands zwischen dem normalen Bettenzimmer und der Intensivstation angesiedelt und benötigt eine leistungsfähige und flexible Lichtlösung.


Der Überwachungsbedarf der Patienten in der intermediären Pflege ist deutlich höher als im normalen Patientenzimmer, jedoch nicht so hoch wie auf der Intensivstation. Für die Beleuchtung gelten zunächst die normativen Vorgaben nach DIN 5035-3 wie für das normale Bettenzimmer:

  • 100 Lux Beleuchtungsstärke für die allgemeine Raumbeleuchtung,
  • mindestens 300 Lux für einfache Untersuchungen und
  • mindestens 1.000 Lux für Behandlungen und eingehendere Untersuchungen.

In der intermediären Pflege sind mitunter höhere Beleuchtungsstärken empfehlenswert, zum Beispiel bei der Nachtbeleuchtung. Hier sind fünf bis 20 Lux vorgeschrieben. Für eine bessere Beobachtung der Patienten sollte der obere Wert gewählt werden. Auch eine sehr gute Farbwiedergabe von mindestens Ra 90 ist für die Diagnostik bei der Überwachung wichtig, da stets auch mit lebensbedrohlichen Notfällen gerechnet werden muss.

Kranke empfinden sanftes Indirektlicht als besonders angenehm. Deshalb sollte im intermediären Bettenzimmer besonderer Wert auf eine behagliche Lichtstimmung gelegt werden.

Besondere Bedürfnisse der Patienten

IMC-Patienten sind ans Bett gebunden. Daher sollte keine Leuchte direkt über dem Bett hängen und von oben blenden. Deckeneinbau- oder Wandleuchten sorgen für eine angenehme und getrennt schaltbare direkte oder indirekte Beleuchtung; für hohe Effizienz sorgen LED-Leuchten. Ein Leselicht mit einer regulierbaren Lichtstärke in der richtigen Position am Bett ist hier besonders wichtig, um den Genesenden einen möglichst komfortablen Aufenthalt zu ermöglichen. In der intermediären Pflege kann das Wohlbefinden der Patienten ergänzend durch biologisch wirksames Licht (HCL) gefördert werden.

Bildschirme und medizinische Geräte richtig beleuchten

Bei der Bildschirmüberwachung gilt es, Reflexblendungen wie von der Arbeitsstättenverordnung gefordert möglichst gering zu halten und das Beleuchtungsniveau für bessere Bildschirmkontraste gegebenenfalls abzusenken.

Im Vergleich zum Normalpflegezimmer erfordert die aufwendigere medizintechnische Ausstattung eine höhere Bestückung der Versorgungseinheiten mit Komponenten zur Medienversorgung. Sie sollten für eine erweiterte Nutzung ausgelegt sein. Zudem müssen alle medizintechnischen Geräte ergonomisch richtig ausgeleuchtet werden. Hierkommt es auch darauf an, das Beleuchtungskonzept auf die zum Teil empfindlichen Instrumente und Geräte abzustimmen.

Normen

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