Parkplätze

Auf Parkplätzen begegnen sich Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer. Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wächst die Kollisionsgefahr. Verkehrssicherheit und Unfallprävention stehen hier im Vordergrund.


Eine gute Beleuchtung verringert die Unfallgefahr, denn

  • Licht unterstützt die Orientierung,
  • erleichtert das Erkennen von Fahrzeugen, Personen und Hindernissen
  • und schützt vor kriminellen Übergriffen.

Besondere Gefahrenstellen entstehen an Ein- und Ausfahrten sowie überall dort, wo sich Fahrzeuge und Fußgänger begegnen. Sie lassen sich durch entsprechende Anordnung der Leuchten deutlich markieren. Sicherheit vor Kriminalität ist auf Parkplätzen ebenfalls ein Thema: Ein ausreichendes Beleuchtungsniveau mit hohen vertikalen Lichtanteilen beugt Fahrzeugeinbrüchen und -diebstählen vor und senkt das Risiko von Überfällen. 

Licht für kleine Parkplätze

Für kleinere Parkplätze in Innenstädten und Wohngebieten sind Leuchten auf kürzeren Masten – Lichtpunkthöhe bis 4,5 Meter – die richtige Wahl. Dekorative Mastleuchten fügen sich harmonisch in das Bild der meist begrünten Parkplätze und in das städtische Umfeld ein. Ihre geringe Höhe schließt aus, dass Anwohner vom Licht gestört oder geblendet werden (Lichtimmission). Wichtig: Büsche und Bäume dürfen das Licht der Leuchten nicht abschatten. Dies ist regelmäßig zu überprüfen

Damit entgegenkommende Personen und ihr Verhalten frühzeitig erkannt werden können, ist ein ausgewogenes Verhältnis von horizontaler und vertikaler Beleuchtungsstärke besonders wichtig: Die halbzylindrische Beleuchtungsstärke sollte hier mindestens 0,4 Lux betragen.

Licht für große Parkplätze

Auf größeren, meist wenig begrünten Parkplätzen können Leuchten auf höheren Masten bis zu 12 Metern eingesetzt werden. Die Aufstellung der Mastleuchten sollte dabei der Anordnung der Parkflächen folgen; die Beleuchtungsstärke richtet sich nach der Verkehrsstärke (s. u.).

Auch große Parkplätze oder Parkdecks können mit Leuchten geringerer Lichtpunkthöhe beleuchtet werden – allerdings müssen in diesem Fall mehr Leuchten eingesetzt werden, um die gleiche Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit der Beleuchtung zu erreichen. Dies ist für Großparkplätze ein Muss, wenn auf benachbarten Straßen Blendung von der Beleuchtungsanlage droht, z. B. der Parkplatz eines Einkaufsmarktes direkt neben einer Autobahn oder Schnellstraße liegt. Immissionsschutz ist zu beachten.

Geeignete Leuchten und effiziente LED-Technik

Für die Parkplatzbeleuchtung eignen sich breitstrahlende Mastleuchten für Lampen mit hoher Lichtausbeute, zum Beispiel Halogen-Metalldampflampen oder auch Natriumdampf-Hochdrucklampen mit allerdings monochromatischem Licht. Die beste Lösung bieten Leuchten mit moderner LED- und Steuerungstechnik, die ihre Vorteile ausspielen:

  • Sie verringern die Lichtverschmutzung,
  • bieten flexible Lichtverteilungen,
  • sind von Haus aus hocheffizient sowie wartungsarm
  • und lassen sich zudem per Lichtmanagement nutzungsgerecht in ihrer Helligkeit und damit im Stromverbrauch regeln. Das spart Energie und erhöht den Komfort.

DIN EN 12464-2 nennt die erforderlichen Wartungswerte der Beleuchtungsstärken: Bei hohem Verkehrsaufkommen sind mindestens 20 Lux erforderlich, bei geringer Verkehrsstärke genügen 5 Lux.

Normative Vorgaben für Parkplätze

Die Beleuchtung von Parkplätzen ist geregelt in DIN EN 12464-2 sowie in DIN EN 13201 Teil 1 und 2
Danach gelten für den Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke auf Parkplätzen folgende Vorgaben:

  • DIN EN 12464-2
  • bei geringer Verkehrsstärke: 5 Lux (U0 ≥ 0,25)       
  • bei mittlerer Verkehrsstärke: 10 Lux (U0 ≥ 0,40)
  • bei hoher Verkehrsstärke: 20 Lux (U0 ≥ 0,40)
  • DIN EN 13201
  • 5 Lux (Emin > 1 Lux) für z. B. P4-Beleuchtungsklasse
  • 10 Lux (Emin > 2 Lux) für z. B. P2-Beleuchtungsklasse
  • Eine gute Wahrnehmung von Personen und ihren Gesichtern wird durch eine angemessene minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 bis 3 Lux erreicht.
  • Wichtig ist zudem, gut entblendete Leuchten einzusetzen und die Randbereiche in die Beleuchtung einzubeziehen.

Radstellplätze

Mit der Verkehrswende und dem Rad als einem Verkehrsmittel der Zukunft werden Fahrradabstellanlagen wichtig und sollten bei Dämmerung und Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. Die Beleuchtung nicht zugänglicher Plätze sollte nachts gedimmt oder ausgeschaltet werden. Die Anordnung der Leuchten orientiert sich an den jeweiligen Abständen der Haltevorrichtungen. Seitliche Mindestabstände sind notwendig, um ohne Probleme rangieren zu können: Befinden sich die Fahrradständer auf gleicher Ebene, ist ein Abstand von 70 Zentimetern richtig. Bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder (Höhendifferenz 20 bis 35 Zentimeter) reichen 50 Zentimeter. Bei Reihenparken mit Schrägstellung ist nicht der Montageabtand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich. Beleuchtete Fahrradparker mit integrierten Lichtleisten erleichtern das Öffnen von Schlössern.

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