Radwege

Immer mehr Städte verfügen über ein ausgiebiges Radwege-Netz. Die richtige Beleuchtung von Radwegen vermindert die Unfallgefahr bei Dunkelheit.


Fahrradfahren macht Spaß und ist gesund. Für viele Menschen ist das Fahrrad das ideale Gefährt für Ausflüge in die Natur – und außerdem ein perfekter Helfer im Stadtverkehr. Eine gute Beleuchtung bietet auf Radwegen aktiven Unfallschutz: Sie sorgt dafür, dass sich Verkehrsteilnehmer frühzeitig gegenseitig wahrnehmen können, und beugt damit Kollisionen vor. Licht erleichtert zudem das Erkennen von Hindernissen wie Schlaglöchern und Unebenheiten und schützt so insbesondere schnell fahrende Radfahrer vor Stürzen.

Straßenbeleuchtung für Radwege

In geschlossenen Ortschaften reicht häufig das Licht normgerechter Beleuchtung von Verkehrsstraßen nach DIN 13201 aus, um auch die Radspur auf der Fahrbahn oder angrenzende Radwege zu beleuchten. Wichtig: Die Beleuchtung muss eine entsprechend breitstrahlende Lichtverteilung aufweisen, damit keine Dunkelzonen entstehen.

Parallel zur Straße verlaufende Radwege erhalten allerdings nur dann genügend Licht, wenn Büsche oder Bäume das Licht der Straßenbeleuchtung nicht abschatten. Das Mindestmaß liegt bei 2 Lux Beleuchtungsstärke.

Für Anlieger- und Wohnstraßen sind aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens selten Radwege vorgesehen. Hier müssen sich Radfahrer die Straße mit Autos und Fußgängern teilen. Die Unfallgefahr sinkt, wenn der gesamte Verkehrsraum beleuchtet wird.

Eigenständige Beleuchtung für Radwege

Das Licht von Fahrradscheinwerfern reicht aus, um auf dem Radweg den direkten Bereich vor dem Rad zu sehen. Es erzielt in zehn Meter Abstand eine Beleuchtungsstärke von 0,5 Lux, in 20 Meter Entfernung sind es noch etwa 0,15 Lux. Das Umfeld bleibt jedoch im Dunkeln, weshalb Fahrradwege abseits von Verkehrsstraßen, in Parks oder Grünanlagen, oder außerhalb geschlossener Ortschaften eine eigenständige Beleuchtung benötigen.

Eine Beleuchtung für Radwege vereinfacht die Orientierung, kennzeichnet Wege und lässt auch deren Beschaffenheit leichter erkennen. Wichtig ist die erforderliche Gleichmäßigkeit, denn Dunkelzonen stören die Wahrnehmung von Gefahrenstellen. Eine angemessene halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 bis 3 Lux verbessert den Wahrnehmungsprozess und schützt vor kriminellen Übergriffen. Bei den verwendeten Leuchten ist auf die richtige Lichtpunkthöhe, Lichtfarbe und Lichtlenkung zu achten.
 

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