Fußgängerzonen und Plätze

Das Leben in der Stadt spielt sich vorwiegend auf Plätzen und in Fußgängerzonen ab. Hier laden Restaurants, Bars, Kinos und Geschäfte Bewohner und Touristen zum Einkaufen, Bummeln und Genießen ein. Die Beleuchtung schafft ein angenehmes Ambiente, dient der Orientierung, vermittelt Sicherheit und ist ein wichtiges Element der Stadtgestaltung.


Bei der Beleuchtung von innerstädtischen Bereichen wie Fußgängerzonen und Plätzen zählt einerseits die Funktion: Das Licht soll Passanten Sicherheit und Orientierung bieten. Andererseits hat die Beleuchtung rund um die Uhr auch dekorative Aufgaben: Tagsüber integrieren sich Mastleuchten, Stelen oder Bodeneinbauleuchten in die Stadtarchitektur, in der Nacht prägt ihr Licht das Gesicht der Stadt und die Atmosphäre.

Wird durch akzentuiertes Licht beispielsweise ein Bauwerk, Kunstwerk oder Wahrzeichen hervorgehoben, dann setzt sich die Stadt ganz bewusst mit ihrer Geschichte, mit ihrer sozialen und kulturellen Verantwortung auseinander und schafft so ein positives „Stadt-Gefühl". Durch helle, ansprechend gestaltete Plätze wird der Umsatz im Einzelhandel und in der Gastronomie gefördert und gleichzeitig das Kriminalitätsrisiko gesenkt. 

Umweltschutz statt Lichtsmog

Bei der Auswahl der Leuchten ist auch das Thema Umweltschutz zu berücksichtigen. Wichtig ist die Minimierung von Streulicht – dem sogenannten „Lichtsmog" – durch den Einsatz energieeffizienter und umweltschonender Leuchten und Lichtquellen sowie durch die Wahl von Farbtemperaturen, die nachtaktive Insekten und Tiere weniger anziehen. Eine präzise Lichtlenkung bringt Licht exakt dorthin, wo es hinsoll – und strahlt nicht unnötig in Richtung Himmel oder störend in Wohnhäuser. Qualitätsleuchten mit moderner LED-Technik und intelligenter Steuerung reduzieren den Energiebedarf und die Betriebskosten. So lassen sich z. B. mit modernem Lichtmanagement einzelne Lichtpunkte oder Gruppen in ruhigen Nachtstunden bedarfsorientiert digital schalten oder dimmen, um das Beleuchtungsniveau den Erfordernissen anzupassen.

Bei Veranstaltungen in Fußgängerzonen und auf Plätzen muss die Versammlungsstätten-Verordnung mit der darin geforderten Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Ausgänge und Stufen beachtet werden.

Treppen und Stufen

Um Unfälle zu vermeiden, müssen Treppen und Stufen auch bei Dämmerung oder Dunkelheit gut wahrnehmbar sein. Wand-, Poller- oder Mastleuchten mit moderner Reflektortechnik ermöglichen es, das Licht vor allem auf Gefahrenzonen zu fokussieren. Sofern möglich, empfehlen sich separate Stufenleuchten (Steplights), beispielsweise mit LED-Einbauleuchten.

Licht gibt Sicherheit

Eine gute Beleuchtung der Fußgängerzone kann vor körperlicher Gewalt und Eigentumsdelikten schützen. Meist finden kriminelle Übergriffe im Verborgenen statt, denn bei Dunkelheit ist die Hemmschwelle der Täter geringer. Zudem sind potenzielle Opfer unsicherer und damit leichter angreifbar.

Studien belegen, dass Straftaten wie Raub, Überfall, Auto- oder Hauseinbrüche sowie sexuelle Übergriffe mit zunehmender Beleuchtungsstärke deutlich abnehmen (z. B. Studie des kriminologischen Instituts der Universität Cambridge, 2000). Besonders wichtig sind hohe vertikale Anteile der Beleuchtungsstärke. Nach DIN 13201-1 verbessern 0,5 bis 5 Lux den Wahrnehmungsprozess. Bei Fußgängerzonen mit motorisiertem Verkehr ist eine halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,6 bis 5 Lux angemessen. So können Passanten andere Personen leichter erkennen und rechtzeitig auf deren Verhalten reagieren.

Robuste Leuchten wählen

Die Wahl der richtigen Leuchten beugt Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Diebstahl vor: Kompakte Qualitätsleuchten mit hoher konstruktiver Festigkeit halten mechanischen Belastungen gut stand. Besonders haltbar sind Leuchten, die als „stoßfest" oder „vandalensicher" gekennzeichnet sind. Schlagfeste Kunststoffabdeckungen vermeiden Glasbruch, z. B. an leicht erreichbaren Wandleuchten. Andauernde rohe Gewalt schadet jedoch auch der besten Leuchtenkonstruktion.

Vor Umwelteinflüssen sind Leuchten umso besser geschützt, je höher ihre Schutzart ist. Empfehlenswert ist mindestens Schutzart IP 54. Übrigens: Eine höhere Schutzart verlängert auch die Lebensdauer der Leuchte. 

Varianten der Platzbeleuchtung

Sicherheit vermitteln: Am Rand platzierte Leuchten formen einen Lichtteppich. Er hellt den Platz gleichmäßig auf und sorgt dafür, dass Personen gut wahrgenommen werden können und sich sicher fühlen. Blendung wird vermieden, indem die Lichtpunkthöhe außerhalb des Gesichtsfelds der Passanten ist. (1. Bild oben)
 
Atmosphäre schaffen: Vielfältige, zonal zusammengefasste und niedrig angeordnete Lichtpunkte sorgen für eine spannungsreiche und angenehme Atmosphäre. Besonderheiten wie Bäume oder Denkmäler werden durch helle Zonen betont und üben damit eine besondere Anziehungskraft auf die Passanten aus. In diesem Beispiel bleiben die Fassaden der umgebenden Gebäude aufgrund der Lichtpunkthöhe im oberen Teil dunkel und treten zurück. (2. Bild oben)

Licht inszenieren: Die Fassaden der Gebäude am Rande des Platzes und örtliche Besonderheiten wie Brunnen oder Denkmäler werden gezielt durch Licht inszeniert. Architektonische Elemente an den Fassaden werden damit detailliert herausgearbeitet. Der Platz als Fläche tritt in diesem Fall zurück und wird vor allem über die Anstrahlung der Wände beleuchtet. Einzelne Lichtpunkte und helle Zonen sorgen für eine spannende Lichtstimmung und lenken den Blick des Betrachters. (3. Bild oben)

Bewertungskriterien für Fußgängerzonen und Plätze

Über das Auswahlverfahren der DIN 13201-1 und anhand der besonderen Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen können die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt werden.

  • Lichttechnisches Bewertungskriterium für den reinen Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte hier 2 Lux bis 20 Lux betragen. Im Bewertungsfeld müssen mindestens 0,6 Lux bis 5 Lux, bzw. eine Gleichmäßigkeit von 0,4 (bei 20 Lux) erreicht werden.  
  • Eine gute Wahrnehmung von Personen und deren Gesichtern kann durch eine angemessene minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,5 Lux bis 5 Lux erreicht werden.
  • Hinweise zur Beleuchtung von Treppen, z. B. auf Bahnhöfen, finden sich in der DIN EN 12464-2. Bei gelegentlich benutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten Treppen hingegen sind bis zu 100 Lux vorgeschrieben. Die Gleichmäßigkeit muss mindestens 0,25 bis 0,50 betragen.

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