Normative Vorgaben/Bewertungskriterien für Brücken
Für Brücken gilt analog zu Hauptverkehrsstraßen nach DIN 13201-1:
- Lichttechnisches Bewertungskriterium ist die mittlere Fahrbahnleuchtdichte. In gekrümmten oder kurzen Straßenabschnitten werden ersatzweise die mittlere Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit herangezogen.
- Erforderlich ist, je nach örtlicher Situation, eine mittlere Leuchtdichte von 0,3 bis 2 Candela/m².
- DIN 13201-1 enthält eine ausführliche Auswahlmatrix für höhere lichttechnische Anforderungen.
- Rand- und angrenzende Bereiche der Fahrbahn (z. B. Rad- und Gehwege) müssen eine ausreichende Beleuchtungsstärke, abhängig von der Fahrbahnleuchtdichte, aufweisen.
- Grenzen keine Verkehrsflächen an die Fahrbahn an, muss auf ein ausgewogenes Beleuchtungsstärkeverhältnis zur Umgebung geachtet werden.
- Ergänzend sind weitere Parameter, wie z. B. die Gesamt- und die Längsgleichmäßigkeit sowie die Schleierleuchtdichte, zu berücksichtigen.