Licht zum Lesen
Viele Patienten überbrücken die Zeit bis zur Untersuchung oder Behandlung mit Lesen oder der Nutzung ihres Smartphones. Grundvoraussetzung für diese Sehaufgabe ist ein ausreichendes Beleuchtungsniveau. Für Warteräume mit Lesemöglichkeit schreibt DIN EN 12464-1 daher mindestens 300 Lux Beleuchtungsstärke vor; ansonsten reichen 200 Lux. Werden Platz bezogene Stehleuchten eingesetzt, empfiehlt licht.de, einen zu starken Kontrast zwischen Lese- und Raumlicht (Umgebungslicht) zu vermeiden – er lässt die Augen schnell ermüden.