Normative Vorgaben für Tunnel
Die Beleuchtung von Verkehrstunneln wird durch die deutsche Norm DIN 67524 in den Teilen 1 und 2 geregelt. Ergänzt wird sie durch internationale Empfehlungen der CIE. Europaweit einheitliche Regelungen gibt es zur Zeit nicht, da man sich nicht auf einen Konsens einigen konnte. Damit sind in der EU die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst für die nationale Normierung verantwortlich.
Zur lichttechnischen Bewertung von Tunneln mit Fahrzeugverkehr gilt die Leuchtdichte. Ihre Höhe hängt ab von der durchschnittlichen Verkehrsdichte und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Die nachfolgend genannten Richtwerte beziehen sich auf die Fahrbahn und auf Wände bis zu zwei Meter Höhe.
Höchstgeschwindigkeit | Leuchtdichterichtwert |
50 km/h | 100 bis 250 cd/qm |
80 km/h | 160 bis 320 cd/qm |
100 km/h | 250 bis 400 cd/qm |
Entsprechend der Adaptationsleistung der Augen variiert die Leuchtdichte zwischen Ein- und Ausfahrt. Die Anpassung der Leuchtdichte übernehmen Regelsysteme.
Übrigens: Kurze Tunnel – nach CIE 88 bis zu einer Länge von 25 Meter – müssen nicht beleuchtet werden.