Tipp: Beleuchtungsdauer von Treppenhäusern
Immer wieder gibt es bei der Treppenhausbeleuchtung Streit zwischen Mieter und Vermieter: Ist ein Wettlauf gegen die Dunkelheit hinzunehmen? Oder muss der Vermieter die Treppenhausbeleuchtung auf lange Intervalle programmieren?
Vorab: Es gibt keine konkrete Vorschrift zur Mindesteinschaltdauer. Für bis zu fünf-, sechsstöckige Häuser ist es jedoch empfehlenswert, die Beleuchtung solange eingeschaltet zu lassen, dass auch der langsamste Mieter aus dem obersten Stockwerk den Weg zwischen Wohnung und Haustür bewältigen kann. In Hochhäusern mit Fahrstuhl sind Treppenläufer in der Minderheit; sie müssen sich darauf einstellen, das Licht erneut einzuschalten.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied (AZ 5 U 324/95), dass der Hauseigentümer die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn Mieter und Besucher bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit nicht mindestens zwei Geschosse überwinden können, ohne erneut den Lichtschalter betätigen zu müssen.