Lichtimmissionen: Die Welt wird immer heller

Wohnen, Arbeiten, Sport, Kultur, Freizeit, Mobilität – moderne Außenbeleuchtung im öffentlichen Raum, auf Wegen, Straßen, Sportplätzen, Parkanlagen, Werksgeländen oder auf privaten Grundstücken ermöglicht es Menschen, unabhängig von Tages- und Jahreszeiten ihren Bedürfnissen nachzugehen. Licht erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr und stärkt das Sicherheitsgefühl der Menschen. Die Beleuchtung von Fassaden, Gebäuden und Plätzen ist Bestandteil von Architektur und prägt die abendliche Atmosphäre insbesondere in Innenstädten und an touristischen Orten.


So vielfältig wie die Anwendungsbereiche von Außenbeleuchtung sind heute auch die Anforderungen an ihre Beschaffenheit: ausreichendes Licht im Verkehr, gedämpftes Licht in Altstadt und Wohnvierteln und am besten gar kein künstliches Licht für die Natur – und das möglichst energie- und kostensparend. Die Beleuchtung im Außenbereich nimmt zu, ein Trend, den wirtschaftliche Entwicklung, Urbanisierung und Tourismus weltweit noch verstärken – unsere Welt wird immer heller. Immer mehr künstliches Licht hat jedoch auch eine Schattenseite: nächtliche Lichtimmissionen. Ihre Entwicklung muss sorgsam beobachtet werden.

Wenn Licht stört

Strahlt das Licht einer Außenbeleuchtung so stark ab, dass es in angrenzende Wohnhäuser dringt und Anwohner stört, ist die Rede von Lichtimmission. Bei der Beleuchtung städtischer Ballungsräume wird sie als „Lichtsmog“ oder „Lichtverschmutzung“ bezeichnet, die nach oben strahlt und den Himmel erhellt. Künstliches Licht durch Straßenbeleuchtung, angestrahlte Bauwerke, Flutlichtanlagen und Leuchtreklame wirken vielfältig auf Mensch und Natur. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) stuft derartige Lichtverschmutzungen als schädliche Umwelteinwirkungen ein, wenn sie durch Art, Ausmaß oder Dauer zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit führen. Auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) will Lichtimmissionen auf nationaler Ebene eindämmen, um nachtaktive Tiere zu schonen. Mögliche Lichtimmissionen sollten deshalb bereits bei der lichttechnischen Planung einer Beleuchtungsanlage minimiert oder ausgeschlossen werden.

Hilfen für Städte und Gemeinden

Bei der energetischen Sanierung der kommunalen Außenbeleuchtung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Städte und Gemeinden. Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) legt die Förderbedingungen fest und setzt seit 2022 strengere Vorgaben bei den Lichtimmissionen an.

Zur Außenbeleuchtung zählen auch Sportanlagen. Damit sie in den Genuss der Förderung kommen, dürfen sie die normativen Beleuchtungsstärken nach DIN EN 12193 um maximal 30 Prozent überschreiten.

Lichtimmissionen vermeiden

Blendung durch Straßenbeleuchtung, Licht von Gebäuden, Fahrzeugen oder Flugzeugen ist ein häufiger Grund für Beschwerden von Anwohnern. Menschen können den Nachthimmel und die Sterne nur schwer sehen. Nachtaktive Tiere werden durch Lichtimmissionen in ihrem Lebensrhythmus gestört – mit negativen Auswirkungen auf unsere Ökosysteme.

Den besten Schutz gegen „Lichtimmissionen“ bieten Straßen- und Außenleuchten, die Licht gezielt einsetzen: zu definierten Zeiten auf Straßen, Wegen und Treppen. Die Lichttechnik steht bereit – effiziente LED-Leuchten mit präziser Lichtlenkung und digitales Lichtmanagement können unerwünschte Lichtimmissionen reduzieren. Dazu tragen bereits die Planung und Auswahl der geeigneten Beleuchtung bei – damit Licht nur dorthin strahlt, wo es gebraucht wird: Geeignete Optiken, eine gute Lichtplanung sowie der Einsatz gerichteter Beleuchtung und abgeschirmter Leuchten vermeiden Streulicht. Eine optimale Anlagengeometrie verhindert die Aufneigung von Leuchten und berücksichtigt zugleich Hügel und Kurven.

Digitales Licht – bedarfsgerecht steuern

Lichtmanagement und intelligente Steuerung (z. B. durch Lichtlevel- oder Präsenzsensoren, Dimm-Kalender) ist ein wesentlicher Faktor, Lichtimmissionen zu reduzieren, aber auch die Effizienz der Beleuchtung zu steigern. Digital vernetzte Beleuchtungssysteme bis hin zur gesamten Beleuchtungsinfrastruktur helfen, Licht bedarfsgerecht zu steuern: Es wird also nur dort und in dem Maße zur Verfügung gestellt, wo und wie es gebraucht wird. Und auch nur dann, wenn es tatsächlich notwendig ist: Sensoren und Software steuern das Licht zum Beispiel nach Tages- und Nachtzeiten, schalten es ein und aus oder dimmen es. Damit reduziert sich die Beleuchtung in den weniger frequentierten Nachtstunden von selbst. Bewegungssensoren erfassen zudem Personen, die auf Straßen, Wegen und Plätzen unterwegs sind. Mitlaufendes Licht senkt die Beleuchtung dann auf ein Minimum. Somit verringert ein intelligentes Lichtmanagement Lichtimmissionen und spart Energiekosten, ohne dass auf Sicherheit und Komfort verzichtet werden muss. Durch vereinfachte und effizientere Wartung schont es zudem die Ressourcen. Ein eher neuer Aspekt ist, mit bestimmten Lichtfarben beziehungsweise Lichtspektren die negativen Auswirkungen auf Mensch und Ökosystem zu vermeiden oder zumindest effizient zu reduzieren.

Leuchten

Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt auch die Konstruktion der Leuchte: Ein Großteil des Lichtstroms sollte auf die zu beleuchtende Fläche gerichtet sein und nicht in die Umwelt emittieren. Insbesondere seitlich sichtbares und nach oben abstrahlendes Licht muss möglichst vermieden werden. Dies können Bauart und Linsen mit unterschiedlichem Strahlungswinkel erreichen. Zusätzlich sorgen rückseitige Abschirmreflektoren dafür, dass das Licht nach vorn und somit zum größten Teil nur auf die zu beleuchtende Fläche strahlt: 50 Prozent des rückwärtigen Lichtanteils lassen sich auf diese Weise bereits mit geringem Aufwand reduzieren. Je nach Anwendungsgebiet sind auch hohe Masten verzichtbar, wenn Leuchten ausgewählt werden, die trotz geringer Höhe ausreichend Licht liefern.

Lichtplanung: LiTG nennt maximal zulässige Werte

Für eine ökologisch vorteilhafte Außenbeleuchtung formulierte die Deutsche Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung e. V. (LiTG) bereits 1997 Empfehlungen, die auch heute noch gültig sind:

  • Lichtquellen mit vorwiegend langwellig emittierendem Licht
  • Verzicht auf Leuchtstoff-, Quecksilber-Hochdruck- und Mischlichtlampen
  • Nach oben und zur Seite abgeschirmte Leuchten
  • Keine Kühlschlitze auf der Oberseite der Leuchten
  • Keine Erhitzung über 60 Grad Celsius
  • Reduzierung von Beleuchtungsstärke und Lichtpunkthöhe auf das Minimum (DIN EN 13201)

Hilfestellung gibt die Publikation „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen“ der LiTG (Publikation Nr. 17/1998). Darin hat die LiTG maximal zulässige Werte sowie Mess- und Bewertungsmethoden veröffentlicht. Zudem sind gesetzliche Vorgaben und Handlungsempfehlungen zu beachten.

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