Zeitplan und Übersichten zum Lampenausstieg

Viele konventionelle Lampen werden nicht mehr in den Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU, 2019/2015/EU und 2024/1849. Für einige Lampen greift zudem die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).

 

Welche Lampen sind betroffen?

25. Februar 2023 nach RoHS

  • Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
  • Kreisförmige Leuchtstofflampen T5

25. August 2023 nach RoHS

  • Lineare Leuchtstofflampen T8
  • Lineare Leuchtstofflampen T5

 

1. September 2023 nach Ökodesign-Verordnung

  • Hochvolt-Halogenlampen (G9)
  • Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)

31. Dezember 2025 nach EU-Verordnung 2024/1849

  • Lineare und nichtlineare Halogenphosphat-Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung
  • Kompaktleuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung
  • Natriumdampf-Hockdrucklampen, die einen bestimmten Quecksilbergehalt überschreiten

31. Dezember 2026 nach EU-Verordnung 2024/1849

  • Lineare und nichtlineare Dreibanden-Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung

Zeitplan

Ausnahmen und Sonderfälle – welche Leuchtmittel bleiben?

  • Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)

Zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen sind nur teilweise oder gar nicht betroffen. Dies sind etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie UV-Lampen, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler (> 2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung
     

Hochdruck-Entladungslampen

Hochdruck-Entladungslampen sind entweder Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen.

  • Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) werden wegen ihrer geringen Farbwiedergabe (Farbwiedergabeindex ≤ 70) in Innenräumen seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt. Seit 2015 ist ihr Inverkehrbringen in Europa nicht mehr erlaubt (s. Tabelle unten).  
  • Sie sind durch leistungsfähigere Halogen-Metalldampflampen (HQI) nahezu vollständig ersetzt worden. Diese kommen hauptsächlich bei Hallenbeleuchtung, Außenbeleuchtung und Straßenbeleuchtung zum Einsatz. Seit 13. April 2017 gelten strengere Mindestwerte in Bezug auf Energieeffizienz und Lebensdauer. Auch Vorschaltgeräte für Entladungslampen bekamen höhere Effizienzgrenzwerte.
  • Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV, HS) zeichnen sich durch eine sehr hohe Lichtausbeute aus. Sie werden meist in der Außenbeleuchtung und in hohen Hallen verwendet, wo ihre geringe Farbwiedergabe toleriert werden kann. Einige Leistungsstufen werden nach RoHS seit 24. Februar 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht, wenn sie einen bestimmten Quecksilberanteil übersteigen. Dazu zählen die Wattagen 250 und 400 W. Ende 2025 folgen weitere Modelle.

Rückblick auf die Auslaufmodelle

Lampen, die bereits von der Ausphasung betroffen sind, werden in Europa seit dem jeweiligen Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht. Gleichwohl werden Lagerbestände weiterhin verkauft, und bereits erworbene Leuchtmittel dürfen auch verwendet werden.

Stichtag

Lampe

 

01.09.2009

Glühlampen > 75 W
Halogenlampen > 60 W

01.09.2010

Glühlampen > 60 W
Halogenlampen > 40 W

01.09.2011

Glühlampen > 25 W

01.09.2012

Glühlampen ≤ 25 W

13.04.2015

Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL)
Natriumdampf-Niederdrucklampen
Kompaktleuchtstofflampen KV, EVG < 80 lm/W

 

01.09.2016

Hochvoltstrahler 230 V
Niedervolt-Halogenstrahler
> Effizienzklasse B

Niedervolt-Halogenstrahler

01.09.2018

Hochvolt-Halogenlampen
Niedervolt-Halogenlampen
> Effizienzklasse B

Hochvolt-Halogenlampen

01.09.2021

Leuchtstofflampen T2

Leuchtstofflampe

01.09.2021

Leuchtstofflampen T12

Leuchtstofflampe

01.09.2021

Kompaktleuchtstofflampen EVG (E14, E27 etc.)

01.09.2021

Hochvolt-Halogenlampen linear
(R7s > 2.700 lm = ca. 140 W)

Hochvolt-Halogenlampe mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen

01.09.2021

Niedervolt-Halogenlampen
(mit Reflektor/GU4, GU5,3 etc.)

25.02.2023 Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät
25.02.2023 Kreisförmige Leuchtstofflampen T5
25.08.2023 Lineare Leuchtstofflampen T5
25.08.2023 Lineare Leuchtstofflampen T8
31.12.2025 Lineare und nichtlineare Halogenphosphat-Leuchtstofflampen
31.12.2025 Kompaktleuchtstofflampen
31.12.2025 Einige Natriumdampf-Hochdrucklampen Natriumdampf-Hockdrucklampen, die einen bestimmten Quecksilbergehalt überschreiten, werden 2027 nicht mehr in den Verkehr gebracht.
31.12.2026 Lineare und nichtlineare Dreibanden-Leuchtstofflampen

 

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