Lichtimmissionen vermeiden
Wenn Sportstätten und Freizeitanlagen beleuchtet werden, können von diesem Licht Störungen ausgehen: Nachbarn fühlen sich geblendet, Insekten werden von dem Licht angezogen. Das gilt vor allem für Sportplätze und -stadien.
Die genaue Berechnung der Lichtpunkthöhe und gut abgeschirmte, asymmetrische LED-Scheinwerfer schützen vor Lichtimmissionen in die Nachbarschaft von Sportplätzen.
Einige, auf bestimmte Arten der Beleuchtung ausgelegte Flutlichtanlagen stehen grundsätzlich im Konflikt mit dem Ziel, Lichtimmissionen zu vermeiden. Bei Stadien mit fernsehgerechter Beleuchtung werden die Grenzwerte meist zwangsläufig überschritten. Und bei einigen Ballsportarten – wie zum Beispiel Baseball oder Golf – muss Streulicht nach oben abstrahlen, damit auch hoch fliegende Bälle gut erkennbar sind.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt vor Beeinträchtigungen durch sogenannte Lichtverschmutzung. Doch weder das Gesetz noch verwaltungsrechtliche Bestimmungen nennen Grenzwerte. Deshalb werden die Mess- und Bewertungsmethoden sowie daraus abgeleitete, maximal zulässige Werte der Deutsche Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung (LiTG) herangezogen.
Immissionsschutz
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) stuft Lichtverschmutzungen als schädliche Umwelteinwirkungen ein, wenn sie durch Art, Ausmaß oder Dauer Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit herbeiführen. Bei der Planung neuer Lichtanlagen oder bei Sanierungen sollte die zuletzt 2012 aktualisierte „Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“, die der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) den Umweltbehörden zur Anwendungen empfohlen hat, Anwendung finden. Sie nennt maximal zulässige Werte, die von Gerichten maßgeblich zur Rechtsprechung herangezogen werden.
Einige Bundesländer haben darüber hinaus „Lichtrichtlinien“ als Verwaltungsvorschrift erlassen.
Die Leitrichtlinie des LAI behandelt zwei Kriterien:
- Die Raumaufhellung – Für aufgehellte Wohnräume wird als Bewertungskriterium die Beleuchtungsstärke in der Fensterebene herangezogen.
- Die psychologische Blendung – Die Blendwirkung einer Leuchte oder einer Beleuchtungsanlage wird bestimmt mithilfe des Helligkeitskontrastes zwischen Leuchte oder leuchtender Fläche und deren Umgebung aus Sicht eines betroffenen Anwohners, den Abmessungen der leuchtenden Fläche und ihrer Entfernung zum Anwohner.
Mit Lichtimmissionen befasst sich außerdem die Publikation 150 „Guide on the limitation of the effects of obtrusive light from outdoor lighting installations“ der Internationalen Beleuchtungskommission CIE, auf die auch DIN EN 12193 verweist. Sie nennt ebenfalls Grenzwerte zur Raumaufhellung und zur Blendung der Anwohner. In Deutschland gelten indes die LAI-Vorgaben.
Aus der CIE-Publikation können ergänzend zwei weitere Kriterien und ihre Grenzwerte herangezogen werden:
- Blendung von Verkehrsteilnehmern durch verkehrsfremde Anlagen sowie die
- Himmelsaufhellung.
Sportplatzbeleuchtung und Insekten
Künstliches Licht lockt Insekten an. Für die nachtaktiven, in ihrer Lebensweise an die Dunkelheit angepassten Tiere besteht daher die Gefahr, dass es ihren natürlichen Lebensrhythmus stört. Anziehend wirkt der UV-Anteil im Licht. Abhilfe schafft die richtige Auswahl der Leuchten: Asymmetrische Scheinwerfer ohne seitliche Lichtaustrittsflächen sind gut geeignet.
Allerdings werden Sportplätze meist nur in den dunklen Wintermonaten und den Übergangsjahreszeiten beleuchtet. Das meiste künstliche Licht entfällt damit auf Zeiten, in denen Insekten nur wenig aktiv sind (siehe zu diesem Thema auch die Webseite „Arten und Lebensräume schützen“).