Normen und Richtwerte für Fußgängerüberwege und Querungshilfen
Bei der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen sind vor allem die vertikale Beleuchtungsstärke wichtig sowie der Kontrast, mit dem sich die Fußgänger im Wartebereich und auf dem Fußgängerüberweg (FGÜ) vom Hintergrund abheben. In DIN EN 13201-2 wird der Fußgängerüberweg im Anhang behandelt und gleichzeitig auf die nationalen Standards der einzelnen Länder hingewiesen. In Deutschland müssen die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) sowie die DIN 67523 „Beleuchtung von Fußgängerüberwegen" (Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung STVO) mit Zusatzbeleuchtung eingehalten werden:
- Erreicht die vorhandene Straßenbeleuchtung die in den Normen geforderten Werte nicht, muss eine zusätzliche, ortsfeste Beleuchtung errichtet werden.
- Zur einheitlichen Bewertung der Beleuchtung des Bereiches von Fußgängerüberwegen wird ein rechteckiges, horizontales Bewertungsfeld vereinbart (siehe Grafik):
- Auf der Mittelachse muss dabei auf fest definierten Punkten in 1 Meter Höhe mindestens ein Wartungswert von 30 Lux erreicht werden.
- Der Wert von 4 Lux darf an keinem der im Bewertungsfeld definierten Bewertungspunkte unterschritten werden, auch nicht in der Wartezone in einem Meter Entfernung zur Straße.
- Die Beleuchtung muss den Fußgängerüberweg und die angrenzenden Warteflächen „aus der jeweiligen Fahrtrichtung" erhellen – eine Beleuchtung direkt über der Mittelachse des Überweges ist nicht erlaubt.
- Eine von der allgemeinen Straßenbeleuchtung abweichende Lichtfarbe erhöht die Wahrnehmung.
- Die Beschilderung des Fußgängerüberwegs kann gleichzeitig als Beleuchtungseinrichtung fungieren.
- Im Gegensatz zur Straßenbeleuchtung darf die Beleuchtung am Fußgängerüberweg während der gesamten Dunkelstunden nicht abgeschaltet werden.
- 100 Meter vor und hinter dem Fußgängerüberweg muss die Straße mindestens eine Leuchtdichte von 0,3 Candela pro Quadratmeter aufweisen. Das Niveau der vorhandenen Straßenbeleuchtung muss gegebenenfalls entsprechend erhöht werden.
- Die Beleuchtungsanlage für Fußgängerüberwege muss sich unabhängig schalten lassen.