Konfliktzonen

Die Kollisionsgefahr auf Straßen steigt mit der Anzahl der Verkehrsteilnehmer und bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Solche Konfliktzonen – z. B. Kreuzungen, Kreisverkehre, Einmündungen oder Querungshilfen für Fußgänger – lassen sich durch ein höheres Beleuchtungsniveau entschärfen.


Es liegt auf der Hand: Bei einer einfachen Geradeausfahrt halten sich die Gefahren in Grenzen. Dagegen steigt die Kollisionsgefahr, wenn die Verkehrssituation unübersichtlich ist. Als Konfliktzonen gelten alle Bereiche, die mit typischen Geschwindigkeiten von 30 Stundenkilometern oder höher befahren werden, in denen sich motorisierte Verkehrsströme kreuzen oder die häufiger auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Das sind zum Beispiel Kreuzungen und Einmündungen, Halte- und Mautstellen, Fußgängerüberwege und Radwegequerungen oder auch Kreisverkehre. Diese Konfliktzonen erfordern besondere visuelle Aufmerksamkeit und eine professionelle Beleuchtungsplanung.

Angemessenes Beleuchtungsniveau

Konfliktzonen sind Bereiche mit erhöhter Gefährdung. Sie erfordern ein angemessen erhöhtes Beleuchtungsniveau und eine gute Gleichmäßigkeit. Da kein einheitlicher Beobachterstandort festgelegt werden kann, bilden anstatt der Leuchtdichte die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke sowie die Gleichmäßigkeit den Bewertungsmaßstab. Dabei ist zu beachten, dass das höhere Beleuchtungsniveau nicht mit stärkerer Blendung erkauft wird, sondern gut entblendete Leuchten mit hohem Sehkomfort eingesetzt werden.

Die Norm sieht hierfür ein gestaffeltes Vorgehen vor, das sich an der Fläche mit den höchsten Anforderungen an die Beleuchtungsklasse orientiert. Ausgangspunkt ist das Beleuchtungsniveau der zuführenden Straße mit der höchsten Beleuchtungsklasse. Der Sprung zwischen angrenzenden Flächen darf nicht mehr als zwei Beleuchtungsklassen betragen. Empfehlenswert sind darüber hinaus sogenannte Adaptationsstrecken vor Beginn und nach Ende der Konfliktzone: Sie gleichen unterschiedliche Helligkeitsniveaus aus und erleichtern dem Auge die Anpassung – insbesondere dort, wo der Verkehr Geschwindigkeiten von 50 Stundenkilometer und mehr erreicht.

Sonderfall Kreisverkehr

Im Vergleich zur typischen Konfliktzone Kreuzung bieten Kreisverkehre grundsätzlich größere Sicherheit; das hat in den vergangenen Jahren zu einem regelrechten Boom geführt. Gleichwohl gelten auch Kreisverkehre als Konfliktzone, und es sind einige Besonderheiten bei der Beleuchtung zu beachten: Die Beleuchtung sollte außen und nicht auf der Mittelinsel installiert werden, um die optische Führung sicherzustellen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr komplexen und großen Kreisverkehrsplätzen, ist z. B. eine Beleuchtung mit einem hohen Mast und Leuchten in Mehrfachanordnung von der Mittelinsel aus sinnvoll.

Bewertungskriterien für Konfliktzonen

Typische Konfliktzonen innerstädtischer Straßen sind Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehrsanlagen oder Fußgängerüberwege. Die Bewertungskriterien bei Konfliktzonen werden nach DIN EN 13201 geregelt und sind abhängig von Beleuchtungssituation, Geschwindigkeit, Art der Verkehrsteilnehmer usw. Über die entsprechenden Tabellen in der Norm werden die erforderlichen Wartungswerte ermittelt. Nachfolgend einige Eckpunkte:

  • Kreuzungsdichte: Je mehr Kreuzungen in kurzen Abständen hintereinander auftreten, desto besser müssen diese beleuchtet sein.
  • Kreisverkehrsplätze müssen beleuchtet sein, sofern die zuführenden Straßen beleuchtet sind.
  • Geh- und Radwege sind auch an Kreisverkehrsplätzen ausreichend zu beleuchten. Richtlinien für Fußgängerüberwege auf den Zufahrtsstraßen sind in Deutschland über die R-FGÜ 2001 bzw. die DIN 67523 geregelt.
  • Sehr unterschiedliche Helligkeitsniveaus sind zu vermeiden.

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