Tageslicht

Tageslichtäquivalente Wirkung wird im Zusammenhang mit nichtvisuellen Lichtwirkungen verwendet, um das Licht zu bezeichnen, das im Freien, aber in einem vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Bereich vorherrscht. Insbesondere bezieht sich der Begriff dabei auf die sichtbaren Anteile der Strahlung (= Licht) und ignoriert UV- oder Infrarot-Strahlungsanteile. Diese sind für biologische Wirkungen ohne Bedeutung und werden daher auch im Zusammenhang mit Human Centric Lighting (HCL) nicht berücksichtigt.
 

Im Gegensatz dazu weist die direkte Sonnenstrahlung auch UV- und IR-Anteile auf. Sie sind wichtig für die menschliche Gesundheit. Da UV- und IR-Anteile jedoch auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen, ist eine getrennte Behandlung dieser Thematik erforderlich. Natürliches Tageslicht gilt als die Lichtquelle, die eine optimale Versorgung mit den biologisch wirksamen Lichtanteilen sicherstellt. Für die Bewertung künstlicher Lichtquellen wurde daher Tageslicht D65 als Referenzlicht gewählt, auf das sich die biologisch wirksamen Strahlungsanteile beziehen.

Details dazu finden sich in DIN SPEC 5031-100 und in CEN TR 16791. Es bleibt eine wichtige Fragestellung, ob bei modernen mit Isolier- und Sonnenschutzverglasung versehenen Gebäuden, die im natürlichen Tageslicht enthaltenen Blauanteile noch in ausreichendem Maße durch die Gläser dringen können, um die erwünschte Lichtwirkung sicherzustellen. Ein über solche Fenster vermeintlich „gut“ mit Tageslicht versorgter Raum könnte unter Umständen weniger wirksame blaue Lichtanteile enthalten als ein gleichartiger mit künstlicher, tageslichtähnlicher Beleuchtung realisierter Raum.

Siehe dazu auch die Rubriken Nichtvisuelle Lichtwirkungen sowie Human Centric Lighting (HCL) und für Lichtplaner Planung einer HCL-Anlage.

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