Halbnachtbetrieb

Der Halbnachtbetrieb (Halbnachtschaltung) der Straßenbeleuchtung dient in verkehrsschwachen Zeiten der Energieeinsparung. Bei Leuchten, die mit einer Lichtquelle bestückt sind, wird dabei die Leistung des einzelnen Lichtpunktes verringert, z. B. von 80 Watt auf 50 Watt (Leistungsreduzierung).
 

Das Abschalten einlampiger Leuchten führt zu verkehrsgefährdender Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung. Das Abschalten für den Halbnachtbetrieb ist nur möglich bei zwei oder mehreren Leuchten auf einem Mast (= eine Leuchte bleibt immer eingeschaltet) oder bei zweilampigen Leuchten (= eine Lichtquelle bleibt immer eingeschaltet).

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