Gütemerkmale der Beleuchtung
Die lichttechnische Güte – also die Qualität – der künstlichen Beleuchtung wird durch Gütemerkmale bzw. Kriterien der Beleuchtung beschrieben. Werden bei der Planung von Beleuchtungsanlagen die lichttechnischen Gütemerkmale und weitere Planungskriterien berücksichtigt, kann eine optimale Lichtlösung für den Menschen entstehen.
In der gesamten EU gelten die nachfolgenden Teile der DIN EN 13201:
- Beleuchtungsstärke,
- harmonische Helligkeitsverteilung,
- gute Entblendung,
- Modelling (Lichtrichtung und Schattigkeit),
- Lichtfarbe und
- Farbwiedergabe.
Weitere Planungskriterien sind:
- Dynamik,
- Tageslichtintegration und
- individuelle Einstellmöglichkeiten.
Außerdem sollte die Beleuchtung flimmerfrei sein und möglichst energieeffizient – allerdings unter der Vorgabe von DIN EN 12464-1, „die visuellen Gesichtspunkte einer Beleuchtungsanlage nicht zu gefährden, nur um den Energieverbrauch zu senken.“
Beeinflusst wird
- die Sehleistung durch Beleuchtungsniveau und Blendungsbegrenzung,
- der Sehkomfort durch Farbwiedergabe und harmonische Helligkeitsverteilung,
- das visuelle Ambiente (= die emotionale Lichtwirkung) durch Lichtfarbe, Lichtrichtung und Schattigkeit.
Zu beachten ist weiterhin, dass jede Beleuchtung eine biologische Wirkung auf den menschlichen Organismus hat. Siehe dazu auch: Nichtvisuelle Lichtwirkungen
Referenzen: DIN EN 12464-1, DIN EN 12464-2, DIN EN 13201-2, DIN EN 12193
Weitere Infos gibt es in der Rubrik Beleuchtungsqualität sowie in der Rubrik Nichtvisuelle Lichtwirkungen.