Explosionsgeschützte Leuchten
Explosionsgeschützte Leuchten (= Ex-Leuchten) sind Spezialleuchten, die in Arbeits- und Lagerräumen mit explosionsfähigen Gasen, Nebel, Dämpfen oder Stäuben eingesetzt werden. Sie erfüllen außer den Brandschutzeigenschaften zusätzliche Anforderungen, so müssen z. B. Zone 22-Leuchten mindestens Schutzart IP 5X und Bruchsicherheit der (schlagzähen) Leuchtenabdeckung aufweisen.
Die Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165 teilen Arbeitsbereiche nach dem Grad der Explosionsgefahr in unterschiedliche Zonen, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt.
Für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel gelten
Zone 0 = ständig und langzeitig gefährlich,
Zone 1 = gelegentlich gefährlich,
Zone 2 = kurzzeitig gefährlich.
Für brennbare Stäube gelten
Zone 20 = langzeitig oder häufig gefährlich,
Zone 21 und 22 = kurzzeitig gefährlich durch gelegentliches Aufwirbeln.
Explosionsgeschützte Leuchten haben je nach Verwendungszweck bestimmte Zündschutzarten, die den erhöhten Schutzanforderungen in dieser Umgebung entsprechen. Wichtig ist dabei, dass auch die innenliegenden Komponenten einer Leuchte ebenso wie Kabelverschraubungen entsprechend berücksichtigt werden.