Bußgeld vermeiden: Was Autofahrer beim Parken beachten müssen
Deutschland spart Strom. Weniger öffentliche Beleuchtung heißt auch, dass in diesem Herbst und Winter eine Parkregel häufiger zum Zuge kommt: Wer sein Fahrzeug innerorts in einer nur unzureichend beleuchteten oder unbeleuchteten Straße abstellt, hat das Parklicht einzuschalten – sonst droht bei einem Unfall eine Teilschuld. Auch außerhalb von Ortschaften ist auf ausreichende Beleuchtung zu achten: Grundsätzlich muss das Standlicht einschalten, wer an einer unbeleuchteten Stelle anhält. Geregelt ist dies im Paragrafen 17 der Straßenverkehrsordnung.
Unterschied zwischen Stand- und Parklicht
Das Parklicht schaltet halbseitig links oder rechts zur Fahrbahn hin einen Scheinwerfer und eine Rückleuchte am Auto bei geringer Leistung ein und der Zündschlüssel kann abgezogen werden. Außerorts muss das Standlicht eingeschaltet werden: Bei dem beide Scheinwerfer und Rücklichter leuchten, damit das Auto im Dunkeln besser zu erkennen ist.
Auf roten Ring achten
Nicht jede Straßenleuchte ist die ganze Nacht an – erkennbar am sogenannten „Laternenring“. Das Verkehrszeichen 394 hat einen roten Ring mit weißen Streifen oben und unten. Gelegentlich steht innerhalb der roten Markierung auch die Uhrzeit, zu der die jeweilige Leuchte ausgeschaltet wird.
Bußgeld vermeiden
Wer versäumt, Park- oder Standlicht einzuschalten, und dadurch eine Gefährdung verursacht, dem droht ein Bußgeld. Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für Beschädigungen an den beteiligten Kraftfahrzeugen.