Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude
In den vergangenen zwölf Jahren hat die Beleuchtungstechnik eine rasante Entwicklung vollzogen. Ein Grund für den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (Amev), seine Empfehlung zu aktualisieren: Die Schrift Beleuchtung ist im Juli 2023 erschienen und berücksichtigt nun auch LED-Technik. In diese überarbeite Fassung sind die Vorgängerempfehlung „Beleuchtung 2019“ und zwei spätere Ergänzungen zur Publikation eingeflossen.
Der Fokus der Empfehlung liegt auf energiesparender Beleuchtung, die allen arbeitsrechtlichen und normativen Anforderungen gerecht wird. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die neue Amev-Empfehlung als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie gilt für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude – dazu gehören auch Bildungseinrichtungen und Sportplätze. Weitere Hinweise gibt die licht.de-Schrift Lernen in neuem Licht.