08.07.2022

Light + Building: Messeteilnahme wird gefördert

Bund unterstützt innovative kleine und mittlere Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Betriebe mit individuell organisierten Einzelständen an der Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik Light + Building vom 2. bis 6. Oktober in Frankfurt am Main und weiteren ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Wer wird gefördert?
Förderfähig sind rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik. Um als innovativ zu gelten, müssen ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert worden sein. Gewährt werden prozentuale Anteile der Ausgaben für die Standmiete und den Messeaufbau in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro.

Kleinere Firmen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und Jahresumsatz von maximal zehn Millionen, die älter als zehn Jahre sind. Als mittlere Unternehmen gelten solche mit mehr als 49 und weniger als 250 Mitarbeitenden und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro.

Interessierte Aussteller müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Förderung ihrer Messeteilnahme einreichen.

Ziel dieses Programms ist die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, um Exportmärkte zu erschließen.

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