07.06.2024

Licht in der Arztpraxis

Freundliches Licht für Patienten und helles für Untersuchungen

In einer Arztpraxis wird Licht für viele unterschiedliche Sehaufgaben benötigt: bei der Computerarbeit am Empfang, zum Lesen im Wartezimmer, für das Patientengespräch im Sprechzimmer und die Behandlung im Untersuchungsraum. Jede Tätigkeit braucht ihre ganz spezielle Lichtlösung. Auf Patienten soll Licht beruhigend wirken und bei Untersuchungen oder Eingriffen dagegen sicheres und konzentriertes Arbeiten unterstützen.

Manche Patienten verbinden mit dem Arztbesuch Unbehagen. Der Empfang sollte deswegen hell und freundlich ausgeleuchtet sein. Höhere Lichtstärken erleichtern die Orientierung und sind deshalb bei der Anmeldung und in angrenzenden Fluren sinnvoll.

Wohnliches Licht im Wartezimmer
Eine entspannende Lichtatmosphäre im Wartezimmer kann Patienten die Wartezeit angenehmer gestalten. Warme Lichtfarben von 2.700 bis 3.300 Kelvin und mehrere Leuchten – etwa Wand-, Decken- und Stehleuchten – schaffen eine wohnliche Stimmung. Als Grundhelligkeit in Warteräumen sieht DIN EN 12464-1 mindestens 200 Lux vor. Besser geeignet zum Lesen sind jedoch 300 Lux.

Ausreichendes Licht für Untersuchungen
Im Sprechzimmer sind üblicherweise 500 Lux erforderlich. Wird der Raum auch für Untersuchungen und Behandlungen genutzt, sind es 1.000 Lux auf den Untersuchungsflächen. Für bestimmte Fachpraxen, etwa von Zahn-, Haut- oder Augenärzten sieht die Norm deutlich höhere Beleuchtungsstärken und Farbwiedergabewerte vor. Denn nur mit optimaler Beleuchtung lassen sich Zahnfarben abgleichen, Hautveränderungen erkennen oder Farbsehtests durchführen. Licht darf grundsätzlich nicht blenden und sollte dimmbar sein. Empfehlenswert ist ein Lichtsteuerungssystem mit vorprogrammierten Lichtszenen, die bei Bedarf ganz einfach abgerufen werden können.

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