EU-Batterieverordnung in der Kritik
Mit der Batterieverordnung (2023/1542) der Europäischen Union (EU) soll der Markt für Batterien in Europa nachhaltiger und kreislauforientiert werden. Aktuell ist darin die Klassifizierung von Batterien für Notbeleuchtungssysteme noch nicht eindeutig geregelt. Deswegen plädieren der europäische Lichtverband LightingEurope und einige EU-Länder dafür, Speicher für autarke Notlichtleuchten als Industriebatterien einzustufen.