25.10.2024

Änderungen bei der Förderung von Straßenbeleuchtung

Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Zum 1. Februar 2025 gilt die neue Kommunalrichtlinie. Das ändert sich für die Förderung von Beleuchtung:

  • Der Förderschwerpunkt adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung entfällt.
  • Für die Beleuchtung von Sportanlagen gilt ab 1. Februar 2025 die korrelierte Farbtemperatur 3.000 Kelvin (bisher maximal 4.000 Kelvin).
  • Der Bewilligungszeitraum für die Sanierung von Beleuchtung beträgt 18 Monate (bisher 12 Monate).
  • Förderung zur Sanierung von Lichtsignalanlagen entfällt.

Eine Antragstellung nach der aktuellen Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

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