Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht
Zum 1. Februar 2025 gilt die neue Kommunalrichtlinie. Das ändert sich für die Förderung von Beleuchtung:
- Der Förderschwerpunkt adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung entfällt.
- Für die Beleuchtung von Sportanlagen gilt ab 1. Februar 2025 die korrelierte Farbtemperatur 3.000 Kelvin (bisher maximal 4.000 Kelvin).
- Der Bewilligungszeitraum für die Sanierung von Beleuchtung beträgt 18 Monate (bisher 12 Monate).
- Förderung zur Sanierung von Lichtsignalanlagen entfällt.
Eine Antragstellung nach der aktuellen Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich.