Zur Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 131:2006-10 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“
Im Juni 2011 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 16) die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ veröffentlicht worden. Inhaltlich greift die Schrift die wichtigsten Punkte aus den Bereichen Licht beim Arbeiten aus beiden Teilen der BG-Regel 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (2006-10) auf.
Die Anwendung der ASR A3.4 löste in Deutschland eine „Vermutungswirkung“ aus. Das bedeutet: Hält sich ein Unternehmer oder Planer an die Vorgaben dieser Regel, kann er davon ausgehen, dass er in diesen Belangen die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Für Beleuchtungsthemen, die nicht durch die ASR A3.4 abgedeckt sind, darf und soll auf die Inhalte der BG-Regel 131 zurückgegriffen werden.