LED-Lichtquellen müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein
Motorräder kommen heute ab Werk oft mit modernen und markenspezifischen LED-Scheinwerfern. Doch auch ältere Motorräder können auf LED umgerüstet werden. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.
LED-Lichtquellen müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Information finden Interessenten auf den Hersteller-Webseiten. Dort können sie die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) herunterladen, die immer mitgeführt werden muss.
Zusatzleuchten: Prüfzeichen sind Pflicht
Am Motorrad darf nur zusätzlich Beleuchtung montiert werden, die auch erlaubt ist – also keine Unterbodenbeleuchtung oder Lichterkette. Zudem müssen alle Leuchten und Reflektoren ein ECE-Zeichen (großes E plus Ziffer) oder EG-Prüfzeichen (kleines e plus Ziffer) haben. Neben dem Prüfzeichen steht noch ein weiteres Kürzel, zum Beispiel F3 für Nebelscheinwerfer oder RL für Tagfahrlicht.
In Blinker integrierte, gelbe Positions- oder Begrenzungsleuchten sind seit 2016 nach UNECE-Vorschrift 53.01 legal und dürfen prinzipiell auch selbst nachgerüstet werden.
Eine gründliche Reinigung des Scheinwerferglases kann die Lichtleistung deutlich erhöhen.