Nur wenige LED-Lichtquellen mit Zulassung
LED-Scheinwerfer am Auto leuchten länger und weiter. Ihr weißes Licht macht Kontraste besser sichtbar. Das ist angenehm für den Fahrer – gerade im Winter, wenn es spät hell und früh dunkel wird. Doch Achtung: LED-Scheinwerfer sind nicht für jeden Fahrzeugtyp zugelassen.
Betriebsgenehmigung auf dem Spiel
In Fahrzeugen dürfen ausschließlich LEDs verwendet werden, die eine „Allgemeine Bauartgenehmigung“ (aBG) des Kraftfahrtbundesamtes haben. Wer ohne die aBG unterwegs ist, fährt mit erloschener Betriebsgenehmigung und riskiert ein Regelbußgeld von 90 Euro. Wichtig: Auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Wer erwischt wird, dem wird meist auch die Weiterfahrt untersagt.
Halter sollten vor dem Kauf unbedingt einen Blick in die Kompatibilitätslisten der Hersteller werfen. Denn aktuell sind nur wenige Modelle und diese nur für bestimmte Fahrzeugtypen erlaubt. Aufwendige Zulassungsverfahren sind kostspielig. Bei besonders günstiger Ware aus dem Internet ist also Vorsicht geboten. Für Online-Shopper sind legale Produkte meist schwer zu erkennen. Autoteile ohne aBG dürfen nach der Straßenverkehrsverordnung (StVZO) zwar nicht verkauft werden, dennoch gibt es reichlich Angebot im Online-Handel. Und das sogar mit Angaben zum angeblich passenden Fahrzeugtyp oder gar mit ECE-Prüfzeichen – die bei aBG-pflichtigen Teilen jedoch gar nicht relevant sind. Illegale Produkte können im Straßenverkehr zudem eine Gefahr sein: Sie leuchten oft nicht weit genug oder blenden den Gegenverkehr.
Wer auf Nummer sichergehen will, beauftragt mit der Umrüstung die Werkstatt seines Vertrauens. Wer selbst Hand anlegen möchte, sollte zumindest im Fachhandel einkaufen und die Herstellerlisten einsehen.